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Thomas Förster

Kamera wird Dieb zum Verhängnis

Monschau (Fö). Eine »Dashcam«, also eine Videokamera, die aus dem Auto heraus frontal aufzeichnet, ist einem Motorraddieb zum Verhängnis geworden.
Die Eifel ist bei Motorradfahrern beliebt - doch auch Diebe haben es immer wieder auf die Kräder in der Region abgesehen.

Die Eifel ist bei Motorradfahrern beliebt - doch auch Diebe haben es immer wieder auf die Kräder in der Region abgesehen.

Bild: Archiv


Am Sonntag, 27. Juni, wurde einem Kradfahrer aus Eifelkreis Bitburg-Prüm bei einer Spritztour an den Rursee sein Motorrad entwendet. Seine Abwesenheit soll ein 58-jähriger Niederländer ausgenutzt haben. Er habe die Lage auf dem Parkplatz des Nationalparktores in Rurberg ausgekundschaftet und schließlich das Krad im Wert von über 13.000 Euro entwendet.
Dabei hatte er, sowie ein unbekannter Mittäter, nicht bemerkt, dass in einem abgestellten Fahrzeug eine Videokamera lief, die die beiden Männer filmte - eben auch beim mutmaßlichen Abtransport des gestohlenen Motorrades. »Eigentlich filmt die Kamera während der Fahrt, aber auch wenn das Fahrzeug eine Erschütterung erfährt«, erklärt der Zeuge. Er habe scheinbar die Fahrzeugtüre zu heftig zugeschlagen, als er sich ans Seeufer begeben habe. Daraufhin schaltete die Kamera auf Betriebsmodus und zeichnete die Straftat auf.
Der Angeklagte, der bereits mehrfach wegen Diebstahls verurteilt wurde, muss die Versicherungssumme zahlen, da das Krad nicht aufzufinden ist. Zudem wurde seine Haftstrafe über 16 Monate auf Bewährung ausgesetzt.
Ein eskalierter Nachbarschaftsstreit beschäftigte ebenfalls Richterin Britta Güldenberg. Ein 46-Jähriger, der sich seiner Nachbarin in Monschau gerichtlich verfügt nicht nähern darf, soll diese mehrfach bedroht und beleidigt, eine Überwachungskamera aus dem gemeinsamen Hausflur entwendet und sich nicht an das Abstandsgebot gehalten haben. Nach einer lautstarken und emotional geführten Beweisaufnahme fällte das Amtsgericht folgendes Urteil: Der Angeklagte wurde wegen Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz in drei Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Beleidigung und dabei in einem Fall in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Das Gericht hat festgestellt, dass der Angeklagte eine der Taten aufgrund erheblicher Alkoholisierung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit beging. Zudem darf er sich auch weiterhin der Nachbarin nicht unberechtigt nähern und wird - nach Einigung in einem weiteren Verfahren vor dem Amtsgericht mit der Vermieterin - Ende April eine neue Bleibe benötigen.


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