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Thomas Förster

Messerattacke verläuft glimpflich

Amtsgericht Monschau verhängt Geldstrafe wegen Körperverletzung in einem minder schweren Fall und eingeschränkter Schuldfähigkeit

Alokoholisiert hat eine Frau ihren Partner attackiert - sie wird mit einer Geldstrafe vom Monschauer Amtsgericht bestraft.

Alokoholisiert hat eine Frau ihren Partner attackiert - sie wird mit einer Geldstrafe vom Monschauer Amtsgericht bestraft.

Monschau (Fö). Wer Alkohol konsumiert, der ist oft nicht mehr Herr seiner Sinne. Dies muss auch der Lebensgefährte einer depressiven und suchtkranken Frau erfahren, die ihn mit einem Obstmesser verletzt hat. Zugetragen hat sich die verbale und körperliche Auseinandersetzung in einem Wohnhaus in der Gemeinde Simmerath im vergangenen Sommer. Schon mehrfach waren Polizeibeamte zu dem Paar gebeten worden. »Wenn sie Alkohol trinkt, ist sie ein anderer Mensch«, räumt der Geschädigte ein und weiß doch, dass seine Partnerin keinesfalls gemeingefährlich ist. So ist es bei der Attacke - der Geschädigte hat die Angeklagte im Streit ins Gesicht geschlagen - bei einer leichten Schnittwunde geblieben. Aus der Situation heraus rief der geschockte Partner Polizei und Krankenwagen. »Heute würde ich das wohl nicht mehr tun«, räumt er ein. Doch seine Partnerin erklärt gegenüber dem Gericht, eine Strafe verdient zu haben.

Die Angeklagte habe im Affekt zugestochen, glaubt Richterin Britta Güldenberg - unter Einfluss von Schmerztabletten und 2,6 Promille. Das Urteil fällt milde aus: 90 Tagessätze á 50 Euro werden der reuigen Täterin auferlegt. Und der Appell, sich umfassend therapieren zu lassen, um dem Alkohol endgültig abzusprechen.


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