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Mit falscher Fahrkarte unterwegs

»Ich war einfach froh ein günstiges Ticket zu haben«, erklärt Marcel W. aus Simmerath. Er war in einem Bus der ASEAG mit einer gefälschten Monatskarte aufgefallen und musste sich nun vor dem Monschauer Amtsgericht verantworten.
Ein gefälschtes Monatsticket der ASEAG wurde Marcel W. zum Verhängnis. Die Staatsanwaltschaft sucht die Hintermänner der Betrugsmasche, die bereits mehr als 10.000 Euro Schaden angerichtet hat. Themenfoto: AVV

Ein gefälschtes Monatsticket der ASEAG wurde Marcel W. zum Verhängnis. Die Staatsanwaltschaft sucht die Hintermänner der Betrugsmasche, die bereits mehr als 10.000 Euro Schaden angerichtet hat. Themenfoto: AVV

Der Angeklagte ist kein Unbekannter, wurde er doch bereits wegen Handels mit und Besitz von Betäubungsmitteln, Erschleichen von Leistungen und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verurteilt. Und so ist für die Staatsanwaltschaft schnell klar, dass der 42-Jährige wusste, dass die günstige Fahrkarte, die ihm ein Bekannter für 60 Euro statt 184,50 Euro angeboten hatte, kein Original des ÖPNV-Anbieters ist. Geschehen ist der Vorfall im Oktober 2019. Bereits einen Monat zuvor hatte die ASEAG darauf aufmerksam gemacht, dass ein oder mehrere Täter gefälschte Monatstickets in Umlauf gebracht haben. Der Schaden soll sich mittlerweile auf mehr als 10.000 Euro belaufen - die Täter konnten nicht ausfindig gemacht werden. »Wir haben aber mehrere Personen vor Gericht gebracht, die im Besitz der gefälschten Bustickets waren und sie einsetzten«, erklärt Katja Schlenkermann-Pitts, Pressesprecherin der Aachener Staatsanwaltschaft. Marcel. W: muss knapp 2000 Euro Strafe wegen Betrug und Urkundenfälschung zahlen, so der Richterspruch von Britta Güldenberg. »Passen Sie auf beim dubiosen Ticketkauf, gerade wenn es womöglich ein Schnäppchen ist«, raten Gericht und Staatsanwaltschaft. Bei einem weiteren Fall wurde vor dem Amtsgericht Monschau um 50 Euro gestritten - wurden sie gestohlen oder standen sie der Angeklagten für eine dubiose Dienstleistung  zu? Vieles blieb bei dem ausgeuferten privaten Streit unklar, daher erfolgte ein Freispruch.


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