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Thomas Förster

Panne bei Briefwahlunterlagen

Fehler für Landtagswahl und Abwahlverfahren in der Gemeinde Hürtgenwald

Der Wahlbriefumschlag über die Abstimmung zur Abwahl des Bürgermeisters ist hellgelb, nicht wie vielfach mitgeteilt hellrot.

Der Wahlbriefumschlag über die Abstimmung zur Abwahl des Bürgermeisters ist hellgelb, nicht wie vielfach mitgeteilt hellrot.

Bild: Gemeinde Hürtgenwald

Hürtgenwald. Die Gemeinde Hürtgenwald teilt mit, dass bei der Ausstellung der Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl und zur Abstimmung über die Abwahl des Bürgermeisters fehlerhafte Briefwahlunterlagen ausgestellt worden sind.

Konkret handelt es sich um falsche Merkblätter mit der Überschrift »Wegweiser zur Briefwahl«. Bei der Landtagswahl wurden irrtümlich verschiedene Chargen Merkblätter geliefert, ein Teil der Lieferung enthielt die falsche Angabe, dass der Wahlschein vom Wahlbriefumschlag entlang der perforierten Linie abzutrennen sei. Zudem solle der Wahlschein auf der Rückseite unterschrieben werden. Dies ist erst aufgefallen, nachdem bereits 393 Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl ausgegeben worden sind. Die betroffenen Briefwähler werden nun angeschrieben.

Auch bei der Abstimmung über die Abwahl des Bürgermeisters hat es einen Fehler im Merkblatt gegeben. Der Landeswahlleiter sah die in Teilen verwandte Bezeichnung »Abwahl des Bürgermeisters« als nicht auszuschließende Beeinflussung des Wählers und gibt an, dass ausnahmslos die Bezeichnung »Abstimmung über die Abwahl des Bürgermeisters« zu verwenden ist. Zudem war in den Wahlscheinen durch eine fehlerhafte Übertragung aufgeführt, dass der Stimmzettel in den hellroten Wahlbriefumschlag einzulegen ist. Richtig ist jedoch, dass der Wahlbriefumschlag über die Abstimmung zur Abwahl des Bürgermeisters hellgelb ist. Hiervon sind 1.304 Briefwahlunterlagen betroffen. Die Unterlagen werden neu ausgestellt, teilt Joachim Hannen als Wahlleiter der Gemeinde Hürtgenwald mit. »Das Wahlamt wird bisher ausgestellte Wahlscheine für ungültig erklären. Dies bedeutet, dass bisherige Briefwahlstimmen ungültig sind. Jeder Briefwähler erhält vollständig neue Unterlagen und wird gebeten, die Stimme erneut abzugeben.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Wahlamtes der Gemeinde Hürtgenwald gerne unterstützend zur Seite, E-Mail: wahlamt@huertgenwald.de, Tel. 02429/309-32 oder -37.

www.huertgenwald.de


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