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Parksituation in Jennepeterstraße wird geändert

Was die verzwickte Parksituation in der Jennepeterstraße angeht (wir berichteten ausführlich), scheint langsam Licht ins Dunkel zu kommen. Im März diesen Jahres wurden dort „Parksündern“ Knöllchen verpasst, weil sie ihre Fahrzeuge im Bereich zwischen Bushaltestelle und Einfahrt Itertalklinik Seniorenzentrum abgestellt hatten. Und das bereits seit vielen Jahren, bis halt zum März, wo nicht das Frühjahr nahte, aber der „Gemeinde-Sheriff“ und richtig zur Sache ging.

Geparkt wurde an besagter Stelle gewohnheitsgemäß deswegen, weil weit und breit kein Verkehrsschild „Absolutes Halteverbot“ zu sehen ist. Nur eine dicke, weiße durchgezogene Linie in der Straßenmitte. Und die scheint das Verhängnis für die (Falsch)Parker zu sein. Kurios an der „Parksünder-Geschichte“ ist, dass der Sheriff persönlich sein Fahrzeug gegenüber auf gekennzeichneten Privatparkplätzen abstellt, um „Verkehrssündern“ das Geld aus der Tasche zu ziehen. Auf sein „Vergehen“ angesprochen, hat der Mann die lapidare eiskalte Antwort: „Ich darf das, ich bin im Dienst.“ Mag sein, aber er darf trotzdem dort nicht parken, so wie alle anderen an der gegenüberliegenden Seite auch nicht. Und er darf es wirklich nicht, wie Bürgermeister Jorma Klauss Anwohnern, die den „Seitensprung des Sheriffs“ zur Beschwerde gebracht hatten, schriftlich mittelte und sich für das Vergehen des „Aufpassers“ entschuldigte. Klauss teilt nun aktuell mit, in dem Bereich bestehe ein Parkverbot aufgrund einer Bordsteinabsenkung und der erwähnten durchgezogenen Linie. Wegen der verzwickten Situation habe er bei der Städteregion Aachen (Straßenbau und Verkehr) Erkundigungen eingeholt und Vorschläge erhalten. Das zwischen den Häusern 41/43 bestehende Verkehrszeichen 283 („Halteverbot Anfang“) in Richtung Hauptstraße neben die Hecke/Grundstückszufahrt von Haus 43 zu versetzen. Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 28. Juli diesen Jahres habe die Straßenverkehrsbehörde der Umsetzung zugestimmt. „Diese Anordnung habe ich nun zeitnah umzusetzen“, so der Bürgermeister, der Bauhof sei damit beauftragt worden. Sobald die Umsetzung des Schildes vollzogen sei, bestünde eine 72-stündige Übergangsfrist. Im Klartext: Fahrzeuge, die vor der Versetzung abgestellt wurden, werden zunächst nicht geahndet. Nach Ablauf dieser Frist können Parkverstöße wieder geahndet werden, lässt Klauss wissen und bittet, die Bürgerinnen und Bürger entsprechend auf die anstehende Veränderung pressemäßig hin zu weisen. 


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