Sieben-Tage-Inzidenz sinkt unter 100
Vorausgesetzt, die Inzidenz bliebe bis kommenden Freitag unter 100, dann würden ab Sonntag, 30. Mai, vorbehaltlich einer dementsprechenden Verfügung des Landes NRW, folgende Regeln in der StädteRegion gelten.
| Stufe 1: Inzidenz 100-50 |
Ausgangs-beschränkungen | keine Ausgangsbeschränkungen mehr |
Kontakt-beschränkungen | 5 Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren) |
Kultur | Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis sind möglich Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche. |
Sport
| Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen. Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschl. 14 Jahre. Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis wieder erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen, Sitzplan.) |
Freizeit
| Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten, Voraussetzung: negatives Testergebnis. Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, Begrenzung der Besucheranzahl Voraussetzung ist negatives Testergebnis. |
Einzelhandel | Alle Geschäfte dürfen öffnen. Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, mit negativem Testergebnis, ohne Terminbuchung. Reduzierung der Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter. Voraussetzung ist negatives Testergebnis |
Gastronomie | Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig. |
Beherbergung | Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind mit negativem Testergebnis zulässig.
Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels u.ä. Einrichtungen mit bis zu 60 Prozent der Kapazität sind zulässig.Voraussetzung ist negatives Testergebnis. |