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Städteregion Aachen überschreitet 100er Inzidenz

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 28.194 nachgewiesen Infizierte gezählt. Das sind gegenüber der Meldung von Freitag, 20. August, 330 Fälle mehr. Die Aufschlüsselung der Zahlen nach Kommunen wird am Mittwoch wieder veröffentlicht.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 594.

Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 101 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 103. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Maskenpflicht und AHA+L-Regeln

Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz). Die AHA-Regeln gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.

Keine Erhebung von Kontaktdaten mehr

In Gastronomiebetrieben oder bei Veranstaltungen muss nicht mehr durch Zettel oder digital per App nachgehalten werden, wer sich zu welcher Zeit vor Ort aufgehalten hat. Lediglich in der Betreuungsverordnung ist die Kontaktnachverfolgung weiterhin verankert, um erforderliche Quarantänemaßnahmen sehr gezielt und nicht bezogen auf ganze Klassen bzw. Gruppen umsetzen zu können.

Damit kommt den Auskünften, die infizierte Personen dem Gesundheitsamt im Rahmen der Kontaktnachverfolgung geben können, eine noch höhere Bedeutung zu. Um im Familien- oder Freundeskreis oder auch im beruflichen Umfeld die Verbreitung des Corona-Virus bestmöglich zu vermeiden, sollten also nicht nur weiterhin die Hygieneregeln eingehalten werden - im Fall einer Infektion sollte die infizierte Person auch für die zurückliegenden Tage so genau wie möglich angeben können, wann sie mit wem zusammen war. Hilfreich sind dabei auch Angaben über die Dauer des Kontakts und die räumliche Situation.

Die Verordnung gilt bis zum 17. September und ist nachzulesen unter: https://www.land.nrw/corona


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