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153 Corona-Fälle im Monschauer Land

Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 40.680 nachgewiesen Infizierte gezählt. Das sind gegenüber der Meldung von Montag, 13. Dezember, 271 Fälle mehr. Aktuell sind 2.637 Menschen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt
Aachen    1187    17610
Alsdorf    189    3704
Baesweiler    153    2429
Eschweiler    316    4342
Herzogenrath    179    3106
Monschau    58    676
Roetgen    39    540
Simmerath    56    953
Stolberg    283    4462
Würselen    173    2849
noch nicht lokal zugeordnet         10
Gesamtergebnis    2637    40680

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 643.
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 209 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 255. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/ Das Landesgesundheitsministerium gibt grundsätzlich „grünes Licht“ für eine frühzeitige Auffrischungsimpfung. Bereits vier Wochen nach der Zweitimpfung können sich Frauen und Männer in NRW demnach theoretisch „boostern“ lassen. Menschen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, dürfen nicht abgewiesen werden, sofern ein Mindestabstand von vier Wochen erreicht ist, heißt es in dem Erlass wörtlich. Die Ständige Impfkommission empfiehlt im Regelfall einen Abstand von sechs Monaten. Angesichts der erwarteten schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante haben Fachleute zuletzt auf eine Verkürzung des Abstands zwischen zweiter und dritter Impfung gedrängt. Erfahrungen aus Israel zeigen, dass eine raschere Auffrischung die Ausbreitung sowohl der Delta- als auch der Omikron-Variante beeinflussen kann. Zu enge Abstände zwischen der zweiten und dritten Impfung empfehlen die Fachleute hingegen nicht. So sei laut der Immunologischen Gesellschaft eine Auffrischung nach drei Monaten "wenig sinnvoll", da man in der Regel immer noch ein hohes Niveau an Antikörpern im Blut hat. Die Empfehlung richtet sich aber an Personen mit einem schwer eingeschränkten Immunsystem und einer erwartbar stark verminderten Immunantwort.

Impfberechtigung

Derzeit gibt es in Deutschland eine erfreulich hohe Nachfrage nach „Corona-Impfungen“. Wer sich impfen lassen möchte, kann dafür einen Termin bei Ärzt*innen oder in einem der zahlreichen Impfzentren machen. Darüber hinaus bieten auch viele Betriebe Impfungen für ihre Mitarbeitenden an. Anspruch auf Impfungen haben laut Impfverordnung des Bundes grundsätzlich alle Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind. Außerdem diejenigen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben oder sich zu einer medizinischen Behandlung hier aufhalten. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik können im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe ebenfalls mit Schutzimpfungen gegen das Coronavirus versorgt werden.
Internationale Beschäftigte und Grenzgänger können impfberechtigt sein, wenn sie durch ihre Beschäftigung in Deutschland krankenversichert sind. Dies gilt unabhängig von der Meldeadresse und der Staatsangehörigkeit. Auch entsandte Arbeitnehmer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die aufgrund einer A1-Bescheinigung nicht in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind, haben Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Generell impfberechtigt - unabhängig von der Krankenversicherung oder dem Wohnsitz - sind laut der Coronavirus-Impfverordnung zudem Menschen, die in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätig sind. Dazu zählen zum Beispiel:
•             Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen sowie in ambulanten Pflegediensten
•             Medizinisches Personal
•             Polizei- und Ordnungskräfte
•             Beschäftigte im öffentlichen Gesundheitsdienst
•             Beschäftigte in Grund-, Sonder- und Förderschulen sowie Kindertageseinrichtungen

Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren

Die Impfungen von Kindern zwischen fünf und elf Jahren starten in der Kinderimpfstelle (Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1) der StädteRegion Aachen am 17. Dezember um 8 Uhr. In den Praxen der Kinderärzte kann es auch schon frühere Impfungen geben. Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen geplant. Die Kinder-Impfstelle wird montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung. Im Kinderimpfzentrum wird keine Zweitimpfung nach „Off-Label-Erstimpfungen“ durchgeführt. Auch Booster-Impfungen sind aktuell nicht vorgesehen. Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärztinnen und Ärzte ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff, der sich von der Handhabung und Dosierung von dem regulären Impfstoff unterscheidet. Das Impfangebot wird für alle Kinder zwischen fünf und elf Jahren zur Verfügung stehen, unabhängig davon, dass die STIKO die Impfung zunächst nur eingeschränkt für bestimmte Personengruppen empfiehlt. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Die Entscheidung über die Impfung treffen die Ärzt*innen gemeinsam mit den Sorgeberechtigten in eigener Verantwortung. Alle Informationen und die Möglichkeit zur Terminbuchung findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung

Impfungen für Erwachsene

Eine Impfung ist grundsätzlich in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Über das Impfregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein findet man einen Arzt oder eine Ärztin in der Nähe:  https://coronaimpfung.nrw/impfzentren/impfregister
Außerdem kann man sich an zahlreichen Impfstellen vor Ort impfen lassen. Eine aktuelle Auflistung mit Öffnungszeiten finden Sie hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen Das Impfzentrum der StädteRegion in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen) öffnet sonntags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr sowie freitags und samstags von 8 bis 24 Uhr. In den Impfstellen werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen („Booster“) angeboten. Booster-Impfungen sind aufgrund der Zulassung des Impfstoffs jedoch erst ab 18 Jahren möglich. Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar.

Bürgerservice „Impfen“

Der Bürgerservice in der Impfstelle des Gesundheitsamtes steht weiter zur Verfügung. Hierfür sollte man einen Termin vereinbaren unter:
https://www.staedteregion-aachen.de/buergerservice-impfstelle


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