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Cochem-Zeller Landrat hat mehr als 40 Nebentätigkeiten

Wo Manfred Schnur überall mitentscheidet und was er nebenher verdient: Liste der Kreisverwaltung muss im Kreistag veröffentlicht werden. Teilweise muss er eingenommene Gelder an die Kreisverwaltung abführen. Neues Gesetzt schafft Transparenz für die Öffentlichkeit

Von Mario Zender

Das Amt des Cochem-Zeller Landrates ist das höchste politische Amt im Landkreis. Manfred Schnur ist seit 2007 Chef der Cochem-Zeller Kreisverwaltung. Das Gehalt von Manfred Schnur ist öffentlich einsehbar. Laut Stellenplan der Kreisverwaltung ist Landrat Schnur in der Besoldungsgruppe B 5 eingruppiert, was laut Landesbesoldungsordnung ein Grundgehalt von 9 637,60 Euro pro Monat bedeutet. Bislang weitgehend unbekannt waren allerdings die zahlreichen Nebentätigkeiten des Cochem-Zeller Landrates. Es war zwar bekannt, dass der Behördenleiter zahlreiche Posten innehatte, wie viel es aber genau waren und wie viel Aufwandsentschädigung er dadurch erhielt, wussten nur wenige. Das wird sich nun ändern. Dafür sorgt eine Neuregelung des Landesbeamtengesetzes. Dort ist im Paragraf 119 Absatz 3 geregelt, dass Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr informieren. Am kommenden Montag ist es nun soweit und Landrat Manfred Schnur muss seine Nebeneinkünfte und die daraus erzielten Beträge offenlegen. Auf fünf Seiten sind eine Vielzahl von Nebentätigkeiten des Cochem-Zeller Landrates aufgeführt, teils unbezahlte aber auch welche für die Schnur mehrere tausend Euro je Mandat bekommt. So ist Schnur etwa Mitglied in der Gewährträgerversammlung der "Provinzial Rheinland Holding -Ein Unternehmen der Sparkasse". Hier nimmt der Landrat an sieben Sitzungen im Jahr teil. Aufwandsentschädigung/Sitzungsgeld 2020: 11 400 Euro. Lukrativ ist auch das Amt als Mitglied im Aufsichtsrat der "Provinzial Rheinland Versicherung AG", hier nahm Schnur an vier Sitzungen im vergangenen Jahr teil, was mit einer Jahresvergütung und Sitzungsgeldern in Höhe von 9 800 Euro entschädigt wurde. Es gibt aber auch nicht so lukrative Nebentätigkeiten die Manfred Schnur ausübt. Etwa die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat des Vereins "Deutsches Jugendherbergswerk, Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.". Dort nahm er an vier Sitzungen teil, was mit einem Sitzungsgeld in Höhe von 201,68 Euro entlohnt wurde. Alles in allem hat Schnur so 28.000 Euro im vergangenen Jahr erhalten. Die darf er aber nicht komplett behalten. Denn gesetzlich ist geregelt: Wenn ein Beamter Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen oder ihm gleichstehenden Dienst erhält, so hat er sie insoweit an seinen Dienstherrn im Hauptamt abzuliefern, wenn sie die für die im Kalenderjahr festgelegte Höchstgrenze übersteigen. Für das Jahr 2020 beträgt die Höchstgrenze 6 200 Euro. Schnur muss also 23 651,68 Euro an die Kreisverwaltung Cochem-Zell abführen, für ihn blieben 8 100 Euro, die sich aus der Höchstgrenze von 6 200 Euro an Vergütungen und dem Höchstbetrag von Sitzungsgeldern in Höhe 1 900 Euro belaufen. Doch das ist nicht alles. Schnur hat laut Unterlagen der Kreisverwaltung Cochem-Zell auch noch Einnahmen aus „Nebentätigkeiten im privaten Bereich“. Die durch Nebentätigkeiten im privaten Bereich erzielten Vergütungen und Sitzungsgelder unterliegen nicht der Ablieferungspflicht. Hierunter fallen etwa die Mitgliedschaft von Schnur im „Beirat der RWE AG“. Dort bekommt Schnur laut Auflistung für zwei Sitzungen im Jahr eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3 000 Euro und Sitzungsgeld in Höhe von 2 200 Euro. Dazu kommt noch die Tätigkeit als Mitglied im „Regionalbeirat Rheinland der Westenergie AG“, wo Schnur für eine Sitzung eine jährliche Grundvergütung in Höhe von 1 000 Euro und ein Sitzungsgeld ebenfalls von 1 000 Euro bekommt. Die umfangreiche Liste der Nebentätigkeiten von Landrat Manfred Schnur weist auch noch öffentliche Ehrenämter aus. Diese sind für den Kreischef besonders gewinnbrinngend. Die im Rahmen von der Wahrnehmung von öffentlichen Ehrenämtern erzielten Vergütungen und Sitzungsgelder unterliegen nämlich ebenfalls nicht der Ablieferungspflicht. So ist Schnur etwa Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates, Stellvertretender Verbandsvorsteher und Mitglied im Kreditausschuss der "Sparkasse Mittelmosel Eifel-Mosel-Hunsrück“ und bekam dafür im Jahr 2020 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 4 998 Euro. Weiterhin kassiert Schnur, etwa als Mitglied im Verwaltungsrat des "Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz“ für fünf Sitzungen im Jahr, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 4 810 Euro zuzüglich einem Sitzungsgeld von 765 Euro. Ein weiteres Amt von Schnur ist der Vorsitz der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald. Hier hat er in 2020 an fünf Sitzungen teilgenommen und dafür 2 195 Euro an pauschaler Vergütung und Sitzungsentgelt bekommen. Ein schöner Posten für Schnur dürfte auch das Amt als Verbandsvorsteher des Zweckverbandes "Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte“ sein. Für zwei Verbandsausschusssitzungen und einer Verbandsversammlung bekam der Landrat eine Aufwandsentschädigung: 8 073,24 Euro. Eine gleiche Summe in Höhe von 8 073,24 Euro bekam er nochmal für den Posten des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes "Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest“. Insgesamt hat Schnur in der gesetzlich geforderten Auflistung über 40 Eintragungen von Nebentätigkeiten aufgelistet. Nicht bei allen erhält er eine Aufwandsentschädigung. Die komplette Liste der Nebentätigkeiten von Landrat Manfred Schnur finden Sie in der linken Spalte.    


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