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Ferrari geschrottet: Gericht lehnt Klage ab

Ferrari-Prozess: Versicherung bleibt auf dem Schaden von 62.000 Euro sitzen.
Diese Aufnahme zeigt den betroffenen Ferrari in der Brauselaystraße in Cond. Dort passierte der Unfall, der nun das Landgericht Koblenz beschäftigte. Foto: Privat

Diese Aufnahme zeigt den betroffenen Ferrari in der Brauselaystraße in Cond. Dort passierte der Unfall, der nun das Landgericht Koblenz beschäftigte. Foto: Privat

Das Landgericht Koblenz hat heute, so WochenSpiegel-Informationen, die Klage einer Versicherung abgelehnt, die von der Verbandsgemeinde Cochem Schadenersatz für einen Unfall in Cond gefordert hatte. Die Versicherung eines Ferrari-Fahrers aus Nordrhein-Westfalen hatte Reparaturkosten von rund 62.000 Euro verlangt. Der Autofahrer soll sich nach Angaben seiner Versicherung seinen tiefergelegten Ferrari auf einer beschädigten Straße in Cochem-Cond kaputtgefahren haben (wir berichteten).  Bei dem Auto handelt es sich um einen seltenen Sportwagen von Ferrari, Modell "Ferrari F 40" (478 PS) im Wert von rund einer Million Euro.
Der 72-jährige Fahrer weilte 2019 anlässlich des Heimat- und Weinfestes in Cochem. Und dieser Aufenthalt dürfte für dem Autofan vermutlich "unvergesslich" bleiben. Sein Erholungs-Trip an die Mosel verlief nämlich anders als geplant. Am 24. August 2019, gegen 16.30 Uhr, baute er mit seinem »Ferrari F 40« im Stadtteil Cond einen folgenschweren und kostspieligen Unfall. In der Brauselaystraße krachte es plötzlich.  Der tiefliegende Luxuswagen, mit einem Zeitwert von 940.000 Euro, war auf der abschüssigen Straße auf den Asphalt geknallt. Durch das Aufsetzen auf der Straße wurde das Fahrzeug erheblich hinten links beschädigt. Weiterhin brachen, so ein Gutachten, die Frontmaske und der Spoiler ab und die "A-Säule" und die Motorhaube wurden zerkratzt. Dazu wurde noch die Schottwand beschädigt und musste erneuert werden. Gesamtschaden laut Sachverständigen-Gutachten: 62.432,60 Euro. Diesen Schaden meldete der Eigentümer seiner Versicherung, die die Kosten für die Wiederherstellung des roten Flitzers auch bezahlte.
Diesen Betrag wollte die Versicherung von der Stadt Cochem beziehungsweise der Verbandsgemeinde Cochem zurückhaben. Begründung: Die Straße im Cochemer Stadtteil Cond sei nicht in Ordnung gewesen. Doch daraus wird nichts. Das Landgericht lehnte die Klage der Münchener Versicherung ab. 


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