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Krimineller somalischer Asylbewerber abgeschoben

Der Asylantrag von Abdi M. (links) ist rechtskräftig abgelehnt. Seit Jahren sitzt der 23-Jährige wegen Vergewaltigung in Haft. Nun wurde er mit mit einem Sonderflug abgeschoben. Exklusiv-Foto: Zender

Der Asylantrag von Abdi M. (links) ist rechtskräftig abgelehnt. Seit Jahren sitzt der 23-Jährige wegen Vergewaltigung in Haft. Nun wurde er mit mit einem Sonderflug abgeschoben. Exklusiv-Foto: Zender

Die WochenSpiegel-Berichterstattung über einen straffälligen somalischen Asylbewerber, der nach seiner voraussichtlichen Haftentlassung im Juli 2021 dem Landkreis Cochem-Zell zugewiesen werden sollte, hatte für bundesweite Aufsehen gesorgt. Eine Abschiebung war seinerzeit aufgrund fehlender Rückreisedokumente, die durch die somalischen Behörden ausgestellt werden müssen, nicht möglich. Nun hat sich, so die Kreisverwaltung Cochem-Zell, die Chance ergeben, diesen Asylbewerber in sein Heimatland abzuschieben. Dies war nur im Rahmen eines Sonderfluges mit einer Kleinchartermaschine möglich. Das Flugzeug ist heute Morgen in Somalia gelandet und der Betreffende ist auch dort eingereist. Diese Maßnahme wurde von der Bundespolizei geplant und durchgeführt. Alle anderen im Vorfeld erforderlichen Planungen der Rückführung erfolgten in enger Zusammenarbeit insbesondere mit der Zentralstelle für Rückführungsfragen in Trier. Durch eine Einreise in Somalia ist das bisherige Asylverfahren beendet. Damit hat sich auch die Zuweisung des Asylbewerbers zum Landkreis Cochem-Zell erledigt. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute illegale Einreise dieser Person und möglicherweise eine Zuweisung in den Landkreis Cochem-Zell erfolgen, wird der Landkreis diese Zuweisung verweigern. Nach der aktuellen Rechtslage ist die Kreisverwaltung für die Abschiebekosten zuständig. Derzeit befinden wir uns jedoch mit dem Land und dem Bund in Gesprächen, dass hier eine teilweise oder komplette Kostenübernahme erfolgt.  Für die Kreisverwaltung stand allerdings zu jeder Zeit fest, dass der Schutz der Bevölkerung vor Ort oberste Priorität hat und selbstverständlich in der Abwägung wichtiger als die Höhe der Abschiebekosten ist.


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