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Milde Strafen für Polizisten-Angreifer

Drei Männer sind vor dem Amtsgericht Cochem für Gewalttaten in Hauroth verurteilt worden.
Das Cochemer Amtsgericht.

Das Cochemer Amtsgericht.

Ein brutaler Angriff auf Polizeibeamte im Eifelort Hauroth hatte am 14. Juli 2019 für überregionale Schlagzeilen gesorgt. Damals hatte eine Gruppe Polizeibeamte angegriffen, die versucht hatten, einen Autofahrer festzunehmen, der betrunken unterwegs war. Das Ganze eskalierte und endete erst, als einer der Beamten aus Todesangst einen Warnschuss abgab. Vergangene Woche trafen sich Opfer und Täter vor dem Amtsgericht in Cochem. Drei Männer aus der Eifel waren angeklagt unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der eingesetzte Beamte, der nach einer Rangelei bei der Festnahme auf den Boden stürzte und dann mit Flaschen beworfen wurde, schilderte seine Angst: "Ich dachte, wenn mich eine Flasche am Kopf trifft, bin ich entweder schwer verletzt oder tot." Aus Angst habe er dann geschossen. "Dann waren alle wie versteinert und es war alles still." Die Kugel aus der Polizeiwaffe traf keinen der Beteiligten. Anschließend konnten – mit Verstärkung von Polizeidienststellen aus Mayen und Daun – die aggressiven Männer festgenommen werden. Vor Gericht zeigten sie sich reumütig. "Es tut mir leid, ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen", murmelte der Hauptangeklagte mit gesenktem Kopf in Richtung des Polizeibeamten. Der reagierte cool: "Nach zwei Jahren denkbar spät. Das tun sie nur, um einer härteren Strafe zu entgegehen", konterte der Beamte und nahm die Entschuldigung nicht an. Alle drei Angeklagten sind bereits – teils erheblich – vorbestraft. Unter anderem wegen Gewaltdelikten war einer der Angeklagten bereits in der Vergangenheit zu einer Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt worden. Deshalb stellte sich Richter Alexander Fleckenstein die Frage, ob eine erneute Verurteilung erneut zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das kann sie nach Meinung des Amtsrichters, denn die Männer hätten eine "günstige Sozialprognose". Für den Hauptangeklagten sprach der Richter ein Jahr und zehn Monate (Bewährungsauflage: 2.500 Euro Geldauflage) aus, für die beiden anderen ein Jahr und neun Monate (Geldauflage: 2.000 Euro) sowie ein Jahr und ein Monat (Geldauflage: 1.000 Euro). In die Urteile flossen zum Teil noch weitere Verurteilungen mit ein. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Foto: Archiv


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