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Rasen sprengen verboten!

Kreiswerke Cochem-Zell schränken den Gebrauch von Trinkwasser ein.
So oder so ähnlich sieht es derzeit vielerorts aus. Das Wässern der Rasenflächen ist momentan allerdings verboten.

So oder so ähnlich sieht es derzeit vielerorts aus. Das Wässern der Rasenflächen ist momentan allerdings verboten.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist das verfügbare Wasservorkommen in den Wassergewinnungslagen der Kreiswerke Cochem-Zell weiterhin stark zurückgegangen. Bereits in der letzten Woche wurde daher zum sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser aufgerufen. Aber auch in den nächsten Wochen sei nicht mit nachhaltigen Niederschlägen zu rechnen, gleichzeitig sei der Wasserverbrauch deutlich angestiegen. Um die Wasserversorgung auch weiterhin sicherzustellen, sei es notwendig, das noch vorhandene Trinkwassers auf die wichtigen Nutzungen, wie Trinken, Nahrungszubereitung, Körperpflege sowie zur Versorgung von Nutztieren, zu beschränken. Daher haben die Kreiswerke Cochem-Zell per Allgemeinverfügung den Gebrauch von Trinkwasser für folgende Verwendungen bis auf Weiteres untersagt: - Die Bewässerung von Grün- und Rasenflächen im öffentlichen sowie im privaten Eigentum. - Die Bewässerung von öffentlichen und privaten Sportstätten sowie Spiel- und Freizeitplätzen. - Die Entnahme von Wasser für Übungszwecke der Feuerwehren. - Zudem werden alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, nicht notwendige Wasserverbräuche nach Möglichkeit zu vermieden. Die Nichteinhaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Sobald sich die Versorgungslage verbessert, werde die Einschränkung wieder aufgehoben. Die entsprechende Allgemeinverfügung finden Sie im Internet unter: www.cochem-zell.de. Foto: Pauly 


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