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Anklage im Fall "Hauroth"

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat in den vorgeworfenen Vorfällen rund um einen Polizeieinsatz am 14. Juli 2019 in Hauroth Anklage wegen Widerstands und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen weiterer Delikte erhoben. Das teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse mit.
Was geschah am 14. Juli 2019 an und in dieser Hütte in Hauroth?

Was geschah am 14. Juli 2019 an und in dieser Hütte in Hauroth?

Die Anklage wurde, so die Staatsanwaltschaft Koblenz, gegen drei 28, 34 und 43 Jahre alte deutsche Staatsangehörige erhoben. In einer Pressemitteilung geht sie genauer auf die Anklagepunkte ein: In der Anklageschrift wird dem 28-Jährigen aus dem Landkreis Cochem-Zell stammenden Angeschuldigten Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung in zwei Fällen vorgeworfen. Dem 34-jährigen Angeschuldigten aus dem Landkreis Mayen-Koblenz und dem 43 Jahre alten Angeschuldigten aus dem Landkreis Cochem-Zell wird gemeinschaftlicher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall zur Last gelegt. Dem 34 Jahre alten Angeschuldigten wird zudem eine Körperverletzung, eine versuchte Strafvereitelung und ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und dem 43-jährigen Angeschuldigten darüber hinaus eine Beleidigung vorgeworfen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Koblenz ist der 28-jährige Angeschuldigte hinreichend verdächtig, im Raum Hauroth vor einer für diverse Feierlichkeiten genutzten Hütte eine gegen einen alkoholisierten Verkehrsteilnehmer gerichtete Polizeikontrolle behindert und hierbei die beiden eingesetzten Polizeibeamten beleidigt zu haben. Nachdem die Beamten später gemeinsam mit weiteren hinzugerufenen Polizeikräften die Personalien des Angeschuldigten feststellen wollten, soll er in der Hütte erneut gewaltsam Widerstand geleistet und zudem eine Bierflasche auf einen zu Boden gegangenen Polizeibeamten geworfen und diesen hierbei an der Hand verletzt haben. Dem 34-jährigen Angeschuldigten wird vorgeworfen, zur Behinderung des Einsatzes in der Hütte einem Polizeibeamten einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und ihn hierbei im Kieferbereich verletzt zu haben. Anschließend soll er den Polizeikräften gemeinsam mit dem 43 Jahre alten Mitangeschuldigten den Weg und den Zugang zu dem 28-jährigen Angeschuldigten versperrt haben, um die Identitätsfeststellung zu vereiteln. Darüber hinaus soll der 43-jährige Angeschuldigte im Zuge des Einsatzes einen der eingesetzten Polizeibeamten beleidigt haben. Der 34-jährige Angeschuldigte hat die Tatvorwürfe in Abrede gestellt. Die anderen beiden Angeschuldigten haben von Ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Das Amtsgericht Cochem hat die Anklagen zwischenzeitlich zugestellt. Archiv-Foto: Zender Die komplette Pressemitteilung gibt es unter: https://stako.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/polizeieinsatz-in-hauroth-am-14072019-staatsanwaltschaft-koblenz-hat-anklage-wegen-widerstands-un/


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