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Grundschule Lieg wird vorerst nicht geschlossen

Die Grundschule im Hunsrückort Lieg wird vorerst doch nicht zum 31. Juli, wie von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) entschieden, geschlossen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat seine Entscheidung vom 5. Juli heute bekanntgegeben.
Archiv-Foto: Zender

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Begründet wurde der Beschluss damit, dass die ADD bei der von ihr zu treffenden Ermessensentscheidung die Fusionsvereinbarung zwischen den Verbandsgemeinden Treis-Karden, Cochem, Kaisersesch und Kastellaun nicht hinreichend berücksichtigt habe. Die Grundschule Lieg bleibt damit vorerst für den Bereich der Ortsgemeinden Lieg, Lütz, Lahr und Zilshausen als Schulbezirk erhalten. Zwar fehle einer Fusionsregelung grundsätzlich die Eignung, in die Schul­organisationsbefugnis des Landes Rheinland-Pfalz einzugreifen. Allerdings habe die ADD diese Vereinbarung genehmigt und damit selbst einen Vertrauenstatbestand geschaffen. Die ADD habe diesen Umstand nicht in ihre Abwägung mit einbezogen, obwohl sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Lieg, gegenüber dem Zeitpunkt des Abschlusses des Fusionsvertrages nicht erheblich verändert habe. Die Organisationsverfügung sei daher derzeit rechtswidrig. Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Beschwerde zum Oberverwal­tungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen. (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 5. Juli 2018, 4 L 647/18.KO) "Das Gericht ist unseren Argumenten gefolgt. Wir fühlen uns bestärkt und werden nun weiter mit unseren Argumenten für den Erhalt dieses Schulstandortes kämpfen. Ich bedanke mich bei den vielen Eltern,  Ortsbürgermeister Zilles sowie den politischen Unterstützern aus Gemeinde- und Verbandsgemeinderat", sagt VG-Bürgermeister Wolfgang Lambertz auf Anfrage des WochenSpiegel.


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