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Lockerung des Besuchsverbots

Ab Montag, 18. Mai, lockert das Klinikum Mittelmosel sein Besuchsverbot. Unter Auflagen können Patientinnen und Patienten von einer Person besucht werden. Das teilt das Klinikum mit.

Die wichtigste Auflage lautet: Besucher dürfen nicht mit SARS-CoV-2 infiziert sein oder Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben und dürfen keine Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen. Zudem gelten feste Besuchszeiten von einer Stunde täglich zwischen 14.30 und 15.30 Uhr oder 18 und 19 Uhr. Ein Termin ist voraus mit dem Stationspersonal telefonisch zu vereinbaren. Der Zutritt erfolgt über den Haupteingang des Klinikums. Hier ist ein Besucherformular auszufüllen, das nach vier Wochen vernichtet wird. Die Besucher müssen zu jeder Zeit den angeordneten Hygieneregeln nachkommen. Dazu zählt eine gründliche Händedesinfektion, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie ein Mindestabstand von 1,5 Metern zur besuchten Person ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vor dem Betreten des Patientenzimmers müssen sich die Besucher beim Stationspersonal am Schwesternsitz an- und beim Verlassen wieder abmelden. Foto: Archiv www.klinikum-mittelmosel.de


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