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Maskenpflicht und "Verweilverbot"

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat an der Hängeseilbrücke Geierlay (Gemarkung Sosberg) einschränkende Maßnahmen erlassen, um Ansammlungen von Personen zu regeln. Alleine im Februar wurde die Brücke von rund 12.500 Personen frequentiert.
Solche Ansammlungen soll es zukünftig nicht mehr geben.

Solche Ansammlungen soll es zukünftig nicht mehr geben.

Von 8 bis 19 Uhr Uhr gelten demnach auf der Hängeseilbrücke Geierlay sowie in einem Radius von 100 Metern um den Brückenzugang in der Gemarkung Sosberg - das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie im genannten Bereich ein "Verweilverbot". Der Rhein-Hunsrück-Kreis hatte eine solche Allgemeinverfügung bereits erlassen. Gerade auf der schmalen Brücke sowie an den Brückenzugängen werde der Mindestabstand vielfach nicht eingehalten, sodass ein erhöhtes Ansteckungsrisiko bestehe, lautet die Begründung. Daher sei es erforderlich, sowohl auf der Brücke, als auch in einem Umkreis von 100 Metern vom Brückenkopf Sosberg eine Maskenpflicht anzuordnen. Außerdem sei vermehrt festgestellt worden, dass sich viele Besucherinnen und Besucher der Hängeseilbrücke aufgrund der schönen Aussicht noch einige Zeit auf der Brücke sowie im Bereich des Brückenkopfes aufhalten, um Fotos zu machen oder etwas zu essen oder zu trinken. Durch das "Verweilverbot" ist es untersagt, sich in einem 100-Meter-Radius rund um den Brückenkopf in Sosberg länger aufzuhalten beziehungsweise zu verweilen. Da dieses "Verweilverbot" über die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung hinausgehe, ist hierfür das Einvernehmen des zuständigen Ministeriums erforderlich, das der Kreisverwaltung vorliegt. Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 6. März, in Kraft. Die komplette Allgemeinverfügung unter: www.cochem-zell.de/coronavirus Foto: Zender


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