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"Das ist reine Tierquälerei"

Zwei Rehkitze fielen innerhalb von zwei Wochen wildernden Hunden zum Opfer. Forstdirektor Holger Hoffmann appelliert an die Hundebesitzer, ihre Tiere anzuleinen.
Privatforstdirektor Holger Hoffmann (r.) und Büroleiter Michael Lange appellieren an die Spaziergänger, ihre Hunde nicht frei laufen zu lassen. Foto: Nolden

Privatforstdirektor Holger Hoffmann (r.) und Büroleiter Michael Lange appellieren an die Spaziergänger, ihre Hunde nicht frei laufen zu lassen. Foto: Nolden

Nur 300 Meter lagen die Fundorte der beiden toten Jungtiere auseinander. Das erste Tier wurde am 10. Juni im Gebiet Holgenbach nahe der B258 zwischen Schleiden und Kerperscheid tot aufgefunden – augenscheinlich totgebissen von einem Hund. Kaum eine Woche später wurde der Jagdpächter erneut hinzugerufen und fand ein zweites Opfer. Das zweite Tier jedoch war von einem Hund nur verletzt, aber nicht getötet worden. Das Kitz, kaum einen Monat alt, war durch den Angriff gelähmt und konnte nicht mehr laufen.
 »Es musste von seinen Qualen erlöst werden«, so Holger Hoffmann. Der Forstdirektor appelliert an die Spaziergänger in Wald und Wiese ihre Tiere anzuleinen. Halter bekommen Vorfälle oft nicht mit  »Es ist Setzzeit«, erklärt Hoffmann. Die Jungtiere sind gerade ein paar Wochen alt und können vor einem Hund nicht weglaufen oder sich zur Wehr setzen.
»Und jeder Hund hat einen Jagdtrieb«, betont Michael Lange, der Büroleiter der Arenbergischen Forstamtes. »Während der Setzzeit die Hunde im Wald laufen zu lassen, ist reine Tierquälerei«, sagt Hoffmann. Die Gefahr, dass sie ein Jungtier angreifen, sei einfach zu groß. »Es kann sein, dass die Halter nicht einmal wissen, was ihr Hund im Wald angerichtet hat«, so Hoffmann. Wenn der Hund für kurze Zeit im Unterholz verschwindet, läuft der Halter schließlich nicht sofort hinterher. Um dem Problem im Bereich Holgenbach Herr zu werden, wird der Jagdpächter die Augen aufhalten und jeden Wanderer mit nicht angeleintem Hund ansprechen.
Forstamt hat kaum Handhabe Rechtliche Handhabe hat das Forstamt aber schlussendlich nicht. Zwar erfüllen die beiden Vorfälle den Tatbestand der Tierquälerei und wohlmöglich sogar der Wilderei – aber für die Gerichte, so Hoffmanns Erfahrung, sind das Bagatellen, die wenig Folgen nach sich ziehen.
So hofft das Forstamt darauf, dass die Hundehalter freiwillig ihre Tiere an der Leine lassen, um zu verhindern, dass sich weitere Fälle ereignen. Hunde in den Brut- und Setzzeiten Als Brut- und Setzzeit wird der Zeitraum bezeichnet, in dem das Wild Junge bekommen.
In dieser Zeit dürfen laut Bundesjagdgesetz weder Jung- noch Elterntiere bejagt werden.
In einigen Bundesländer herrscht während dieser Zeit Leinenzwang für Hunde. In NRW ist das nicht der Fall.
Der Jagdschutzberechtigte ist prinzipiell befugt, einen wildernden Hund abzuschießen. Aber diese Maßnahme, so Holger Hoffmann, sei nicht verhältnismäßig.


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