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Tierheim in Kall darf wieder Fundtiere aufnehmen

Das Tierheim in Kall kann ab dem 1. April wieder offiziell Fundtiere aufnehmen. Das ist unter dem Strich das wichtige Ergebnis eines Rechtsstreits, den der Tierschutzverein Kall und Umgebung gegen den Kreis Euskirchen führte. Danach wurde dem Kreis vom Gericht auferlegt, dem Tierheim zu diesem Termin eine dahingehende Genehmigung ohne Einschränkungen zu erteilen.
Markus Schmitz-Bongard hat gut lachen. Ab dem 1. April darf das Tierheim Kall wieder Fundtiere aufnehmen. Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits, den der Tierschutzverein gegen den Kreis Euskirchen führte. mn-Foto

Markus Schmitz-Bongard hat gut lachen. Ab dem 1. April darf das Tierheim Kall wieder Fundtiere aufnehmen. Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits, den der Tierschutzverein gegen den Kreis Euskirchen führte. mn-Foto

Ausgefochten wurde der Rechtsstreit vor der 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes Aachen. »Ein Urteil«, so Markus Schmitz-Bongard, Vorsitzender des Kaller Tierschutzvereins, »ist in der Sache nicht gefällt worden.« Das sei auch gar nicht notwendig gewesen, da der Kreis von vielen seiner ursprünglichen Positionen abgerückt sei und man sich daher auch so einigen konnte. Von einem sehr guten Ergebnis für den Tierschutzverein spricht daher nicht nur der Richter Dr. Frank Schafranek, sondern auch Markus Schmitz-Bongard: »Im Ergebnis haben wir uns vollumfänglich durchgesetzt, ohne dass eine Anpassung der Räumlichkeiten oder des Personals notwendig war, wie es der Kreis ursprünglich verlangt hatte. Das kann man als Erfolg auf ganzer Linie bezeichnen. Die notwendigen Voraussetzungen haben wir also von Anfang an erfüllt.« Grund für den Rechtsstreits war, dass der Kreis Euskirchen dem Tierheim Kall im Vorfeld der Gründung des Kreistierheimes in Mechernich die Aufnahme von Fundtieren untersagt hatte. Dieser Vorgang, den Schmitz-Bongard auch heute noch für »politisch motiviert« hält, führte unter anderem dazu, dass die Gemeinde Kall ihren Fundtiervertrag mit dem Tierheim Kall aufgekündigte und sich dem Kreistierheim in Mechernich anschloss.

Verzicht

»Im Verlauf des Rechtsstreits«, so Schmitz-Bongard, »stellte sich dann heraus, dass es etwa für die Forderung des Kreises nach ausgebildeten Tierpflegern gar keine Rechtsgrundlage gibt.« Obwohl dem Tierheim Kall alleine durch die Kündigung des Fundtiervertrages mit der Gemeinde Kall wichtige Einnahmen entgingen, habe man auf weitere Schadensersatzforderungen gegen den Kreis verzichtet. Schmitz-Bongard: »Wir wollten das Verfahren nicht noch länger in die Länge ziehen. Wir wollen Tieren helfen und unsere Kräfte nicht in Rechtsstreitigkeiten vergeuden.« Und mit der Genehmigung, ab dem 1. April wieder Fundtiere aufnehmen zu dürfen, könne man das jetzt wieder ehrenamtlich und effektiv tun.


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