Tierheim in Kall darf wieder Fundtiere aufnehmen
Ausgefochten wurde der Rechtsstreit vor der 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes Aachen. »Ein Urteil«, so Markus Schmitz-Bongard, Vorsitzender des Kaller Tierschutzvereins, »ist in der Sache nicht gefällt worden.« Das sei auch gar nicht notwendig gewesen, da der Kreis von vielen seiner ursprünglichen Positionen abgerückt sei und man sich daher auch so einigen konnte. Von einem sehr guten Ergebnis für den Tierschutzverein spricht daher nicht nur der Richter Dr. Frank Schafranek, sondern auch Markus Schmitz-Bongard: »Im Ergebnis haben wir uns vollumfänglich durchgesetzt, ohne dass eine Anpassung der Räumlichkeiten oder des Personals notwendig war, wie es der Kreis ursprünglich verlangt hatte. Das kann man als Erfolg auf ganzer Linie bezeichnen. Die notwendigen Voraussetzungen haben wir also von Anfang an erfüllt.« Grund für den Rechtsstreits war, dass der Kreis Euskirchen dem Tierheim Kall im Vorfeld der Gründung des Kreistierheimes in Mechernich die Aufnahme von Fundtieren untersagt hatte. Dieser Vorgang, den Schmitz-Bongard auch heute noch für »politisch motiviert« hält, führte unter anderem dazu, dass die Gemeinde Kall ihren Fundtiervertrag mit dem Tierheim Kall aufgekündigte und sich dem Kreistierheim in Mechernich anschloss.