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Jugendschutz im Internet: Diese Maßnahmen ergreifen Online-Anbieter

Das Internet ist eine unglaublich große und teils überwältigende menschliche Errungenschaft. Alles, was wir irgendwie kreieren, herausfinden oder gestalten, kann auch in gewisser Form über das Internet verbreitet werden. Doch was uns zu neuen Höchstleistungen und ungeahnter Freiheit geführt hat, kennt auch Schattenseiten.

Denn so gut wie jeder Mensch hat Zugriff auf alles, was das Internet zu bieten hat – das gilt natürlich auch für Kinder und Jugendliche. Diese müssen aber online genauso vor bestimmten Dingen geschützt werden wie offline. Da kommt der Jugendschutz ins Spiel, der im Netz dafür sorgen soll, dass Minderjährige nicht auf Dinge stoßen, die ihnen schaden könnten. 

Was für Eltern und die Kinder selbst eine gute Sache ist, stellt viele Online-Anbieter vor eine Herausforderung. Denn wie können Sicherheit und Freiheit in Einklang gebracht werden? Und was passiert, wenn die Maßnahmen nicht greifen?

Wie wird der Jugendschutz durchgesetzt?

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (kurz: JMStV) regelt, welche Auflagen Online-Anbieter erfüllen müssen, um Jugendschutz zu garantieren. Darin wird unter anderem festgelegt, dass alle Anbieter von Medien auch Verantwortung dafür tragen, dass diese die Entwicklung Minderjähriger nicht gefährden. 

„Medien“ beinhaltet in diesem Fall:

- Videos

- Fotos

- Spiele

- Dokumente

- Schriften

- Streams

Das heißt, dass nicht nur die zuvor genannten Branchen betroffen sind, sondern absolut jeder Websitebetreiber. YouTube muss Jugendschutz genauso garantieren wie lotto.de oder ein Blogbesitzer. 

Was als gefährdend für die Entwicklung von Minderjährigen gilt:

- Pornografisches Material

- Gewaltdarstellungen

- Glücksspiel

- Hassbotschaften

- Kostenfallen

- Verkauf von Drogen

Um Jugendschutz umzusetzen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel kann eine Website (oder bestimmte Inhalte der Website) nur zwischen 22 und 6 Uhr erreichbar sein (entspricht FSK 16) oder zwischen 23 und 6 Uhr (entspricht FSK 18). So geschieht es beispielsweise bei Streaming-Diensten, die Inhalte erst nach 22 oder 23 Uhr ohne Jugendschutzpin zugänglich machen. Auch eine Altersverifizierung per Personalausweis kann eine Option sein, zum Beispiel bei Glückspielanbietern. 

Alle Online-Medien-Anbieter müssen garantieren, dass sie ihre Inhalte nach Jugendschutzrichtlinien einordnen können. Sind nur Teile einer Website nach Jugendschutz bedenklich, müssen diese gekennzeichnet und mit Zugangsbeschränkungen versehen werden, auch wenn der Rest der Website kinderfreundlich ist. Das gilt (mittlerweile) auch für internationale Anbieter. Bei einem Online Casino kommt zum Jugendschutz auch noch der Spielerschutz und die Suchtprävention hinzu. Dies regeln die Anbieter durch eine vorherige Prüfung und das Arbeiten mit Limits sowie die Möglichkeit freiwilliger Sperren. 

Für die Überwachung der Online-Anbieter ist die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zuständig. Neben der Überprüfung und dem Verhängen von Busgeldern ist die Behörde auch dazu da, um zu garantieren, dass Beschwerden aus der Bevölkerung gehört und Maßnahmen ergriffen werden. Durch sie werden außerdem Verfahren gegen ausländische Anbieter in Gang gebracht, die für deutsche Nutzer erreichbar sind und dem Jugendschutzgesetz widersprechen.  

Welche Branchen sind vom Jugendschutz besonders betroffen?

Der Online-Jugendschutz unterscheidet sich zwar vom „normalen“ Jugendschutz, allerdings orientieren sich beide doch stark aneinander. Denn was offline nicht frei zugänglich ist, soll auch online nicht frei zugänglich sein. Grundsätzlich ist somit jeder Online-Anbieter potentiell dazu verpflichtet, Jugendschutz aktiv zu betreiben. Sobald Medieninhalte zur Verfügung gestellt werden, müssen sie dem Jugendschutz gerecht werden. Doch es gibt definitiv Branchen, die nicht nur einzelne Inhalte überprüfen müssen, sondern deren Websites und Plattformen grundsätzlich betroffen sind.

Das betrifft zum Beispiel die Pornoindustrie. Kinder sollen einerseits davor geschützt werden, pornografisches Material zu sehen. Minderjährige dürfen schließlich auch nicht in einen Stripclub gehen oder für sexuelle Dienste bezahlen. Gleichzeitig sollen sie aber auch davor geschützt werden, selbst pornografisches Material zu verbreiten. Dazu lassen sich einige Jugendliche verleiten, weil sie es nicht besser wissen, und andere werden gezielt dazu gedrängt – dagegen muss auf jeden Fall mit aller Härte vorgegangen werden.

Auch Alkohol und weitere Drogen werden in der realen Welt nicht einfach an Kinder und Jugendliche abgegeben. Daher müssen auch Onlineshops darauf achten, dass ihre Kunden das entsprechende Alter erreicht haben. Sonst droht ihnen genauso wie einem Tankstellenverkäufer Ärger in Form von (mindestens) Geldstrafen, wenn ein Minderjähriger an Tabak oder Alkohol gelangt.

Ebenso soll der Zugang zu Glücksspiel für Kinder unmöglich sein. In Deutschland ist Glücksspiel unter speziellen Bedingungen und erst ab 18 Jahren erlaubt. Somit müssen Online Casinos einen Türsteher in Form von Altersabfragen haben, was meist sogar per Personalausweis-Verifizierung getan wird, um kein Risiko einzugehen. 

Was passiert bei fehlendem Jugendschutz?

Im ersten Schritt wird bei fehlendem Jugendschutz fast immer erst einmal eine Mahnung ausgesprochen. Das heißt, wenn einer Behörde (wie zum Beispiel der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz oder auch den Landesbehörden) ein Verstoß gemeldet wird, dann kommt es zur Aufforderung, die Inhalte zu entfernen oder entsprechenden Jugendschutz durchzusetzen.

Wird das umgehend umgesetzt, bleibt der Verstoß meist folgenlos, vor allem, wenn es sich um Einzelinhalte handelt. Ist jedoch die gesamte Website beziehungsweise das gesamte Angebot betroffen, können Geldstrafen bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Auch eine Freiheitsstrafe ist möglich. 

Der Jugendschutz ist online noch von viel Unwissenheit und neuen Herausforderungen geprägt. So müssen Plattformen auch gegen Diskriminierung und Mobbing vorgehen, allerdings gibt es hier bisher keine einheitlichen Ansprüche oder klare Bestrafungen bei Verstößen. Somit ist fehlender Jugendschutz im Moment noch meist eine Einzelfallentscheidung, was selbstverständlich auch die Strafen betrifft. 

Fazit: Jugendschutz im Netz ist wichtig

Der Jugendschutz im Internet wird sich in den kommenden Jahren noch stark wandeln. Es gibt keine vorgefertigte Schablone für alle Anbieter. Im Gegenteil: Für viele Online-Anbieter gibt es bürokratische und technische Meisterleistungen zu bewältigen, um allen Vorschriften und Gesetzen gerecht zu werden.

Somit sind Online-Anbieter ständig mit der Aufgabe bedacht, neueste Entwicklungen im Auge zu behalten und stets an den Schutz der jüngeren Internetnutzer zu denken, wenn sie neue Inhalte anbieten. Außerdem steht der Jugendschutz ständig im Spannungsverhältnis zu den Freiheiten, die das Internet ermöglichen soll. Die Diskussion, Umsetzung und Bestrafung bei Nichteinhaltung rund um das Thema Jugendschutz im Internet ist also noch nicht abgeschlossen. 

 

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