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So können Versicherungen das Vermögen schützen

Für viele sind Versicherungen ein mehr oder weniger notwendiges Übel, das vor allem monatliche, vierteljährliche oder jährliche Kosten bedeutet. Kommt es zu KEINEM Schadensfall, wird – in der Wahrnehmung der Verbraucher – die Versicherung förmlich „umsonst“ bezahlt. Die Wahrnehmung, dass eine Versicherung aktiv das Vermögen schützen kann, ist nur in wenigen Köpfen verankert.

Die Kfz-Versicherung ist eine Pflicht-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Versicherung ist vermutlich die bekannteste Variante der Pflicht-Haftpflichtversicherung, die auch das hält, was ihr Name verspricht (vgl. verbraucherzentrale.de). Die Kfz-Versicherung bzw. die Haftpflichtkomponente dieser Versicherung ist Pflicht. Ohne diese kann keiner ein Auto zulassen – und das aus gutem Grund. Kommt es zu einem Unfall, kommt die Haftpflichtversicherung der Kfz-Versicherung für den Schaden am Dritten auf. 

Das heißt für den Endverbraucher, dass bei einer geklärten Schuldfrage heute keiner mehr die Sorge haben muss, auf den Kosten für einen unverschuldeten Autounfall sitzenzubleiben. Inwiefern die Versicherung auch den Schaden am eigenen Gefährt übernimmt, liegt dann allerdings in der Hand jedes einzelnen Versicherungsnehmers, denn: Die Kasko-Komponente der Kfz-Versicherung ist optional und nicht obligatorisch.

In diesen Fällen sind Versicherungsnehmer froh über den Versicherungsschutz

Wer einmal seine Haftpflichtversicherung damit behelligen musste, einen Schaden zu begleichen, vergisst den „Ärger“ darüber, dass die Versicherung monatlich Geld kostet, meist schnell. 

Schließlich hilft die Haftpflichtversicherung ihren Kunden in diesen Fällen aus der Patsche:

  • Kommt es zu einem Schaden ohne Vorsatz, dann reguliert die Haftpflichtversicherung eben diesen Schaden, der einem Dritten zugefügt wurde. Wie hoch die Regulierungssumme ist, ist im Passus zur Deckungssumme zu finden. Zwei Millionen Euro sollten das Minimum sein, zehn Millionen Euro sind üblich, 100 Millionen Euro sind ebenfalls denkbar. Die Deckungssumme ist keine Stellschraube, um die Gebühren zu verringern. Sie ist wichtig, um das eigene Vermögen im Schadensfall allumfassend abzusichern.
  • Ist die Schadensfrage ungeklärt – ist also unklar, wen die Schuld am Schaden trifft – fungiert die Haftpflichtversicherung nicht nur als zahlende Instanz, sondern auch als Rechtschutz. Zunächst wird geprüft, wie es um die Schuldfrage bestellt ist (inkl. Kosten, die für Gutachter, Gericht und Anwälte fällig werden).
  • Die Selbstbeteiligung, die ebenfalls ein wichtiges Kriterium einer Haftpflichtversicherung ist, ist hingegen die Stellschraube, mit der der Endverbraucher die Beiträge verringern kann. Tipp: Es ist ein einfaches Rechenexempel, bei dem darauf geachtet wird, ob die Versicherungsprämie mit einer Selbstbeteiligung zugunsten des Versicherungsnehmers im relevanten Maße sinkt. Fallen die Kosten nur wenig, kann eine Haftpflichtversicherung auch ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.
  • Ist es dem (unversicherten) Verursacher nicht möglich, für den Schaden aufzukommen, greift die sogenannte Ausfalldeckung, wenn diese Teil der Haftpflichtversicherung ist. Das bedeutet, dass die eigene Versicherung den Schaden übernimmt, obgleich der Versicherungsnehmer keine Schuld hat. 
  • Welche Leistungen im Detail Bestandteil der Haftpflichtversicherung sind, steht in den Versicherungsunterlagen. Die Tarifmodalitäten zeigen an, wer versichert ist (z.B. Familienmitglieder). Ob sogenannte Vermögensschäden inbegriffen sind, steht ebenfalls in den Vertragsunterlagen. Die Klausel zu Gefälligkeitsschäden oder bei Verletzung der Aufsichtspflicht ist vor allem für Eltern eine wichtige Komponente. 

Andere Haftpflicht-Varianten sind sinnvoll, aber nicht verpflichtend

Dass es zahlreiche Haftpflicht-Varianten gibt, zeigt sich bei den Infos zur Haftpflichtversicherung von Verivox. Eine Verpflichtung gibt es jedoch nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Einige wenige Ausnahmen betreffen zudem Hundehalter, denn für einige Hunderassen ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Pflicht. 

Diese Sonderformen der Haftpflichtversicherung gibt es (neben der Privaten Haftpflichtversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung):

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung ist das Unternehmenspendant zur Privaten Haftpflichtversicherung. Warum diese Versicherung sinnvoll ist, ist schnell erklärt: Im Unternehmen können (ebenso schnell wie im Privaten) Schäden entstehen, die dann nach demselben Prozedere über eine Haftpflichtversicherung abgewickelt werden können.
  • Eine besondere Form der Sicherheit genießen Bauherren, die eine sogenannte Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Sie sichert Schäden ab, die beim Bau passieren können – unabhängig davon, ob ein Bauleiter für den Bau verantwortlich zeichnet oder nicht.
  • Immobilienbesitzer könnten mit dem Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung liebäugeln, die vielen auch als Vermieterhaftpflichtversicherung bekannt ist. Der Unterschied liegt lediglich in der Rolle, die der Versicherungsnehmer einnimmt: Entweder die als Haus- und Grundbesitzer (wenn er die Immobilie selbst bewohnt) oder als Vermieter, wenn er sie vermietet. Wer in seinem Eigenheim eine Ölheizung nutzt, dem raten versierte Versicherungsexperten zudem dazu, eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen – für den Fall, dass beispielsweise aufgrund eines defekten Tanks wassergefährdende Stoffe austreten.
  • Wer ein Tier besitzt, der haftet für die Schäden, die das Tier verursacht. Da der Schaden, den ein Kaninchen anrichten kann, vermutlich deutlich geringer ausfällt als der Schaden, den ein Hund oder ein Pferd anrichten können, gibt es spezielle Versicherungsformen für diese Tierhalter: die Hundehalter- und Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. Der Schaden hat in den meisten Fällen nichts mit der Erziehung der Hunde zu tun. Selbst ein Tier, das in der Hundesporthalle in der Eifel trainiert, kann einem Dritten einen Schaden zufügen.

Abbildung 1: pixabay.com © 777546 (CC0 Public Domain

Abbildung 2: pixabay.com © macayran (CC0 Public Domain

 

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