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Angriff auf Polizisten: Täter soll in Sicherheitsverwahrung

Ein 23-Jähriger hat am 11. Juni gegen 16 Uhr einen Polizisten in der Trierer Südallee mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt (wir berichten). Der Mann konnte kurz darauf festgenommen werden. Er befindet sich seitdem in einer geschlossen Psychatrie. Dort soll er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft auch bleiben, diese fordert nun eine Sicherungsverwahrung.
Das Landgerichts Trier entscheidet über die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie. Foto: Archiv

Das Landgerichts Trier entscheidet über die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie. Foto: Archiv

Der 23-Jährige leidet an einer psychischen Krankheit. Er hatte am Tag der Tat Wahnvorstellungen und glaubte, Stimmen zu hören, die ihm sagten, er werde von der Polizei verfolgt. Deshalb nahm er ein 18 Zentimer langes Küchenmessers aus seiner Wohnung in Konz und machte sich auf den Weg zur Polizeiinspektion in der Trierer Südallee. Als sich gegen 16 Uhr zwei Polizisten währen ihrer Dienstpause vor dem Haupteingang des ehemaligen Gebäudes des Polizeipräsidiums aufhielten, näherte sich der 23-Jährige unbemerkt und stach einem der Beamten ohne jeden Anlass in den Oberkörper. Der Beamte erlitt eine schwere Stichverletzung, die allerdings nicht lebensbedrohlich war. Eine noch schlimmere Verletzung blieb nur deshalb aus, weil das Messer bei dem Stich an einer Rippe abprallte, so dass keine lebenswichtigen inneren Organe verletzt wurden.

23-Jähriger schuldunfähig

Nach vorläufiger Einschätzung des von der Staatsanwaltschaft beauftragten psychiatrischen Sachverständigen handelte der 23-Jähirge aufgrund seiner Krankheit im Zustand der Schuldunfähigkeit. Deshalb kann gegen ihn kein Strafverfahren geführt werden, die Erhebung einer Anklage ist nicht möglich. Nach Paragraph 63 des Strafgesetzbuchs kann aber die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet werden, wenn die Gefahr weiterer, schwerer Straftaten besteht. Einen solchen Antrag hat die Staatsanwaltschaft Trier nach Abschluss der Ermittlungen jetzt gestellt.

Staatsanwaltschaft bewertet Tat als versuchten Mord

Die Staatsanwaltschaft bewertet die Tat rechtlich als versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Aufgrund der großen Gefahr des Messerangriffs geht sie davon aus, dass der Beschuldigte zumindest billigend in Kauf nahm, dem Polizisten eine tödliche Verletzung zuzufügen. Da der Angriff völlig überraschend kam und der Beamte keine Abwehrmöglichkeit hatte, besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Verdacht einer heimtückischen Tat.

Landgericht entscheidet

Über den Antrag, den Mann in einer geschlossenen Psychiatrie unterzubringen, entscheidet die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier. Die Entscheidung erfolgt in einer Hauptverhandlung. Ein Termin ist noch nicht bestimmt. Der 23-Jährige, der direkt nach der Tat festgenommen wurde, ist aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichtes Trier seitdem einstweilig in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. RED


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