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Bürger sollen mit Lockerungen verantwortungsvoll umgehen

Die Landesregierung hat die gemeinsamen Beschlüsse von Bund und Ländern zur Lockerung der Einschränkung wegen der Corona-Pandemie in einer neuen Landesverordnung umgesetzt. Diese gilt ab Montag, 20. April.
Foto: Symbolbild/Pixabay

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Die Regeln zum Verbot von Versammlungen und Gruppenbildungen über die eigene Familie hinaus gelten weiterhin ebenso wie der Mindestabstand zu fremden Personen von 1,5 Metern. Restaurants und Kneipen bleiben nach wie vor geschlossen, Veranstaltungen verboten.

Lockerungen im Einzelhandel - Eisverkauf wieder möglich

Die Verordnung lässt ab Montag aber Lockerungen im Einzelhandel zu. In allen Geschäften ist künftig wieder der Verkauf auf einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche möglich. Größere Geschäfte können also einen Teil ihrer Verkaufsfläche absperren und trotzdem öffnen. Dabei gelten Abstandsregeln, Hygieneauflagen und die Begrenzung von maximal einem Kunden pro zehn Quadratmetern. Buchhandlungen, Fahrradhandel, Auto- und LKW-Handel sowie Autowaschanlagen dürfen ebenfalls wieder öffnen. Auch der Straßenverkauf von Eis ist wieder erlaubt. Die Bevölkerung ist ausdrücklich dazu aufgerufen, beim Einkauf einfache Schutzmasken zu tragen.

Leibe und Schmitt begrüßen Lockerungen

Oberbürgermeister Wolfram Leibe und Ordnungsdezernent Thomas Schmitt begrüßen die Lockerungen als "gute Balance zwischen Gesundheitsschutz und den Bedürfnissen der Menschen und der Wirtschaft". Sie verweisen darauf, dass die Lockerungen nur dank der guten Disziplin der Bevölkerung in den vergangenen Wochen überhaupt möglich geworden sind. An den Handel und an die Kunden appellieren sie nun, mit den Neuregelungen verantwortungsvoll umzugehen. Leibe hofft: "Wenn das im Einzelhandel funktioniert, ohne dass es zu erheblichen Steigerungen der Corona-Fallzahlen kommt, dann kann vielleicht in einem nächsten Schritt bald auch wieder die für die Touristenstadt Trier so wichtige Gastronomie von Lockerungen profitieren."

Bibliotheken und Tiergehege dürfen wieder öffnen

Die Landesverordnung sieht auch vor, dass Bibliotheken ab Montag wieder öffnen können. Die Stadtbibliotheken Palais Walderdorff und Weberbach bleiben allerdings zunächst geschlossen. Die Auflagen, unter denen sie öffnen können, werden zügig geprüft, um den Betrieb sobald als möglich wieder aufnehmen zu können. Gleiches gilt für das Tiergehege im Weißhauswald. Die Landesverordnung lässt die Öffnung derartiger Anlagen unter strenger Zutrittskontrolle nun wieder zu. Die Stadtverwaltung prüft, wie sich Zugangskontrollen am Tiergehege umsetzen lassen.

Sportanlagen im Freien können wieder genutzt werden

Sportliche Betätigung ist nach der geänderten Landesverordnung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien auch wieder auf Sportanlagen zulässig. Derzeit sind sämtliche städtischen Sportanlagen und Bolzplätze geschlossen. Das Sportamt wird bis Mitte kommender Woche prüfen, wie sich die Anlagen wieder öffnen lassen, um das Sporttreiben unter den beschriebenen Einschränkungen zu ermöglichen. RED/PA


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