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Corona-Krise: Das sollten Unternehmen wissen

Die Agentur für Arbeit Trier berät regionale Unternehmen. Die neue Verordnung soll rückwirkend ab 1. März gelten.
Foto: Symbolbild/Archiv

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Am Freitag, 13. März, hat der Bundestag umfangreiche Wirtschaftshilfen zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Dazu gehören auch die erweiterten Möglichkeiten zur Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes. So kann zukünftig Kurzarbeitergeld schon gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind – statt bisher einem Drittel. Darüber hinaus übernimmt die Agentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge, die zuvor auch während der Kurzarbeit vom Arbeitgeber zu entrichten waren. Neu ist ebenfalls, dass ein Betrieb nicht mehr negative Arbeitszeitsalden aufbauen muss, bevor er Kurzarbeitergeld beantragen kann, und, dass die Neuregelungen auch für Zeitarbeitnehmer gelten. Bisher war Kurzarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht vorgesehen. Alle Neuregelungen sollen laut Arbeitsminister Hubertus Heil rückwirkend zum 1. März in Kraft treten.   Die Agentur für Arbeit Trier berät regionale Unternehmen zu allen Fragen rund ums Kurzarbeitergeld. Die Experten des Arbeitgeber-Services sind unter der kostenlosen Rufnummer 0800/4 5555 20 zu erreichen. Wenn nach einer ersten Beratung die Beantragung von Kurzarbeitergeld für das Unternehmen in Frage kommt, stehen die Mitarbeiter der Fachabteilung Kurzarbeitergeld unter der Nummer 0651/ 205 3500 zur Verfügung.  "Wichtig ist, dass Unternehmen, sobald der Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder unabwendbaren Ereignissen, dazu gehören die Auswirkungen des Corona-Virus, absehbar ist, Kurzarbeit bei der örtlichen Agentur für Arbeit anzeigen", erklärt Heribert Wilhelmi, Leiter der Agentur für Arbeit Trier. Die konkrete Beantragung des Kurzarbeitergeldes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. "Wir tun in der aktuell schwierigen Situation alles, um unsere regionalen Unternehmen zu unterstützen und eine möglichst schnelle und unbürokratische Abwicklung zu gewährleisten", so Wilhelmi.  Alle wichtigen Informationen zum neuen Kurzarbeitergeld sowie Vordrucke finden Unternehmen hier. RED


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