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Durften Studenten während Prüfungen nicht auf Toilette?

Laut dem AStA durften Wirtschafts-Studenten während Prüfungen an der Hochschule Trier nicht auf Toilette gehen. Die Studentenvertretung erhebt deshalb schwere Vorwürfe. Von Körperverletzungen und Nötigung ist sogar die Rede. Der Fachbereich stellt den Vorfall anders dar...

Laut der Studentenvertretung AStA wurde Studierenden des Fachbereichs Wirtschaft während einer Prüfung der Toilettengang verboten. "Studierende durften gar nicht oder erst nach Abgabe der Prüfung zur Toilette gehen. Auch in anderen Fachbereichen scheint dies der Fall zu sein", schreibt der AStA in einer Mitteilung. "In solchen Regelungen sehen wir einen klaren Verstoß gegen die Menschenwürde. Hinzu kommen Nötigung und Körperverletzung. Das Interesse der Hochschule kann nicht gegen diese Grundwerte abgewogen werden", heißt es. Weiter schreibt der AStA: "Es kann nicht sein, dass in der heutigen Gesellschaft Menschen unter Androhung von Strafe (Aufgabe der Prüfung) der Gang zur Toilette verwehrt wird. Das Einsetzen solcher Maßnahmen soll und darf nicht ohne Konsequenzen hingenommen werden. Daher fordern wir, dass entsprechende Regelungen in allen Fachbereichen der Hochschule umgehend abgeschafft werden. Studierende, die Aufgrund des Verbotes einen Schaden erlitten haben, müssen unserer Ansicht nach entsprechend entschädigt werden. Dies geschieht mindestens in Form eines Frei-/ und Verbesserungsversuches."

AStA schließt rechtliche Schritte nicht aus

Der AStA fordern zudem eine Stellungnahme des Präsidenten der Hochschule, den Verantwortlichen Dekanaten und dem jeweiligen Gleichstellungsbeauftragten. Rechtliche Schritte schließt die Studentenvertretung nicht aus, sollte den Forderungen nicht nachgekommen werd

Anzahl der Toilettengänge gestiegen

Auf WochenSpiegel-Nachfrage heißt es von Seiten des Fachbereiches Wirtschaft: "Nachdem in den letzten Prüfungsperioden am Fachbereich Wirtschaft die Anzahl der Toilettengänge weiter anstieg und zudem auffällige Unterschiede in der Häufigkeit der Toilettengänge (zwischen 0 und circa 50 Prozent der Teilnehmer - unabhängig von äußeren Einflüssen wie z.B. klimatischen Bedingungen) festzustellen waren, hat der Fachbereich Wirtschaft (wie an angloamerikanischen oder z.B. spanischen Universitäten üblich) mit Zustimmung der studentischen Vertreter im Prüfungsausschuss ein grundsätzliches Verbot der Toilettengänge für die 90 Minuten Klausuren ausgesprochen. Dieser Beschluss wurde von den Studierenden im Sinne der Fairness im Prüfungsverfahren tendenziell begrüßt."

Toilettengänge zum Spicken?

Weiter sagt der Fachbereich Wirtschaft: "Zur weiteren Begründung unserer Entscheidung sei noch gesagt, dass nach Rückfragen auch Studierendenvertreter den Anteil derjenigen Toilettengänger, die diesen Gang vorrangig zur Recherche von Prüfungsantworten (über Handy, Spickzettel) nutzen, auf über 95 Prozent einschätzen." Der Fachbereich stellt aber auch klar: "Ein Abweichen von diesem Grundsatz ist in dringenden Ausnahmefällen selbstverständlich möglich gewesen und wird auch in Zukunft möglich sein. Unseres Wissens nach wurde in der letzten Prüfungsphase in wirklich dringenden Fällen niemandem der Toilettengang versagt. Somit liegt hier keine Körperverletzung oder Nötigung vor, sondern es geht darum Fairness im Prüfungsverfahren herzustellen."


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