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Eingeschränkte Nutzung von Sportanlagen möglich

Ab Donnerstag, 23. April, wird das Moselstadion unter Beachtung der geltenden Hygienemaßnahmen, Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen, wieder für den individuellen Laufsport freigegeben. Bürgermeisterin und Sportdezernentin Elvira Garbes betont: "Mit der eingeschränkten Nutzung des Moselstadions schaffen wir wieder einen wichtigen Schritt zu mehr sportlicher Aktivität im Stadtbereich."
Foto: Symbolbild/Pixabay

Foto: Symbolbild/Pixabay

Für alle Läuferinnen und Läufer ist die Rundlaufbahn im Stadiongelände (1.250 Meter) geöffnet, dem Vereinssport steht zusätzlich die Kunststofflaufbahn im Bereich des Hauptspielfeldes zur Verfügung. Dabei ist zwingend zu beachten, dass die Übungs-/Trainingseinheiten ausschließlich alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig sind. Darüber hinaus ist während der gesamten Übungs-/Trainingszeit das Einhalten eines Abstands von mehr als 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen (Sportler/Sportlerinnen, Betreuer/Betreuerinnen und Übungsleitung) zu gewährleisten. Übungs- und Trainingssituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, sind untersagt.

Dusch- und Umkleideräume können nicht genutzt werden

Die weiteren Anlagen im Moselstadion, wie Rasenplätze, Kunstrasen-, Tennen- und Basketballspielfelder, Hoch- und Weitsprunganlagen sowie Hammerwurf- und Diskusanlagen usw. bleiben geschlossen. Auch die Dusch- und Umkleideräume können nicht genutzt werden. Das Moselstadion ist bis auf Weiteres werktäglich von 8 bis 20 Uhr und samstags/sonntags von 10 bis 16 Uhr geöffnet.

Weitere städtische Sportanlagen bleiben geschlossen

Alle übrigen städtischen Außensportanlagen, zum Beispiel die Sportanlagen in Feyen, Heiligkreuz, Euren, Irsch, Ehrang sowie die städtischen Bolzplätze bleiben weiterhin geschlossen. Die Entscheidung, ob und wenn ja in welcher Form ein Sportbetrieb, beispielsweise auf Tennis- und Reitanlagen sowie im Sporthafen oder ähnlichen Sportanlagen, zu Freizeit- und Trainingszwecken zugelassen wird, liegt in der Zuständigkeit der jeweils betreibenden Vereine. Die Sportdezernentin appelliert an alle Sporttreibenden, weiterhin verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen und die Regelungen der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung zwingend zu beachten.

Saisonstart der Freibäder verschoben

Aufgrund der Corona-Krise muss der ursprünglich für Anfang Mai vorgesehene Saisonstart in den Freibädern Trier-Nord und Trier-Süd auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Da momentan niemand vorhersagen könne, für welchen Zeitraum die zum Schutz der Bevölkerung erforderlichen Kontaktverbote und die damit verbundenen Einschränkungen auch im Schwimmbadbereich noch aufrecht erhalten werden müssten, bittet die Sportdezernentin um Verständnis dafür, dass derzeit keine verbindliche Terminfestlegung für die Öffnung der Freibäder möglich sei. RED/PA


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