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Eintracht Trier muss 7.500 Euro zahlen

Teilausschluss der Öffentlichkeit für 1. FC Saarbrücken: Nach einem Einzelrichterurteil des Sportgerichts der Regionalliga muss der 1. FC Saarbrücken sein Regionalliga-Heimspiel gegen Eintracht Trier am 9. April (ab 14.00 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei müssen sämtliche Stehplatzbereiche des Hermann-Neuberger-Stadions in Völklingen geschlossen bleiben. Lediglich der Sitzplatzbereich der Haupttribüne darf geöffnet werden. Dem Gastverein ist gemäß den Durchführungsbestimmungen zur Spielordnung von den Haupttribünen-Eintrittskarten ein Kontingent von 10 Prozent zur Verfügung zu stellen.
Besonders krass war das Fehlverhalten der

Besonders krass war das Fehlverhalten der "Fans" im Hinspiel zwischen Eintracht Trier und dem 1. FC Saarbrücken. Foto: Archiv/funkbild

Das Sportgericht der Regionalliga Südwest berücksichtigte hierbei die Verfehlungen der Saarbrücker Anhänger aus den Spielen gegen FK Pirmasens, gegen Waldhof Mannheim, gegen SV Eintracht Trier, gegen FC Homburg sowie gegen den TSV Steinbach. Besonders schwerwiegend bewertete das Sportgericht hierbei die Vorfälle aus dem Spiel beim SV Eintracht Trier. Das Spiel stand aufgrund massiver Ausschreitungen durch Anhänger des 1. FC Saarbrücken kurz vor dem Spielabbruch und hatte fünf verletzte Personen zur Folge. Unter anderem. kam es zu einem Blocksturm vor Spielbeginn, massivem Einsatz von Pyrotechnik, Einsatz von Knallkörpern und Übersteigung der Innenraumumzäunung. Der 1. FC Saarbrücken hat gegen die Einzelrichterentscheidung des Sportgerichts fristgerecht Einspruch eingelegt. Es kommt daher zu einer mündlichen Verhandlung. Der Termin der mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest. Geldstrafe für Eintracht Trier: Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat Eintracht Trier wegen mehreren Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von € 7.500,- belegt. Dabei wurden Vorfälle bei den Spielen gegen den 1. FC Saarbrücken, Kickers Offenbach und den Bahlinger SC berücksichtigt. Das Urteil des Sportgerichts ist rechtskräftig. Geldstrafe für FC 08 Homburg: Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat den FC 08 Homburg wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt. Dabei wurden Vorfälle beim Spiel gegen den 1. FC Saarbrücken berücksichtigt. Das Urteil des Sportgerichts ist rechtskräftig. Geldstrafe für Hessen Kassel: Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat den KSV Hessen Kassel wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt. Dabei wurden Vorfälle bei den Spielen gegen den Kickers Offenbach und beim SV Spielberg berücksichtigt. Das Urteil des Sportgerichts ist rechtskräftig. Geldstrafe für Wormatia Worms: Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat den VfR Wormatia Worms wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt. Dabei wurden Vorfälle beim Spiel gegen den SC Freiburg II berücksichtigt. Das Urteil des Sportgerichts ist rechtskräftig. Wiederholte Geldstrafe für Waldhof Mannheim: Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat Waldhof Mannheim wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt. Dabei wurden Vorfälle bei den Spielen gegen Wormatia Worms und SV Elversberg berücksichtigt. Das Urteil des Sportgerichts ist rechtskräftig. Bereits im Oktober wurde Waldhof Mannheim wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in mehreren Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Pressemitteilung Regionalliga Südwest

 


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