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Fünf Kubikmeter Müll illegal entsorgt: Zeugen gesucht

Alte Parkettböden, Dachwellplatten, Fenster, Bauschutt - insgesamt etwas mehr als fünf Kubikmeter Abfall wurden in der Nähe der K133 zwischen Wiltingen und Konz-Berendsborn entsorgt. Das Ordnungsamt der Konzer Verwaltung erhielt am 23. März davon Kenntnis und sucht jetzt nach den Verursachern.
Unbekannte haben fünf Kubikmeter Abfall auf einem Wirtschaftsweg entsorgt. Foto: FF

Unbekannte haben fünf Kubikmeter Abfall auf einem Wirtschaftsweg entsorgt. Foto: FF

Der "wilde Müll" wurde als einzelne Anhäufungen an einem Wirtschaftsweg an der K 133 zwischen Wiltingen und Konz (circa einen Kilometer vom Ortsausgang Konz - Richtung Kommlingen) entsorgt. Inzwischen wurden die Abfälle vom Bauhof der Stadt Konz beseitigt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Bei den Abfällen handelte es sich um zerlegte Parkettböden, alte bleiverglaste Fenster mit Holzrahmen, Dachwellplatten und zerkleinerte Möbelstücke. Auffällig dürften vor allem die bleiverglasten Sprossenfenster sein.

Zeugenhinweise

Hinweise zum Verursacher oder zur Herkunft der Abfälle nimmt das Ordnungsamt Konz entgegen unter Telefon 06501/83-157, Email: markus.schommer@konz.de

"Wilder Müll"

Als "wilden Müll" bezeichnet man rechtswidrig abgelagerte Abfälle in der Landschaft. Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Kann der Verursacher ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt. Die Abfälle beeinträchtigen nicht nur das Landschaftsbild, sondern können durch eventuelle Schadstoffe den Boden und das Grundwasser verunreinigen. Durch das Einsammeln und die Entsorgung von illegal abgelagerten Abfällen in der Gemeinde entstehen jedes Jahr hohe Kosten, die letztlich von der Allgemeinheit zu tragen sind.


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