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Haftbefehle und kein Führerschein: Bundespolizei im Einsatz

Die Trierer Bundespolizei Trier kann auf ein erfolgreiches Wochenende zurückblicken: Den Beamten gingen mehrere Personen ins Netz, die mit Haftbefehl gesucht wurden oder ohne Führerschein unterwegs waren.
Foto: Archiv

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Freitag

Bereits am Freitagvormittag konnte ein 61-jähriger Deutscher ohne gültige Fahrerlaubnis auf der Autobahn A64 bei Trier aus dem Verkehr gezogen und Autobahnpolizei Schweich übergeben werden.   Auch am Hauptbahnhof Trier wurde gefahndet: Hier ging den Beamten kurz nach 11 Uhr ein 41-Jähriger ins Netz. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg suchte den Deutschen wegen Vorenthalten oder Veruntreuen von Arbeitsentgelt mit Haftbefehl. Weil der Gesuchte die fällige Geldstrafe in Höhe von 1.290 Euro nicht bezahlen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen im Trierer Gefängnis absitzen. Gegen Mittag wurde ein Franzose in der Nähe von Trier kontrolliert. In seinem Schuh fanden die Fahnder fünf Gramm Marihuana. Der 35-Jährige war auf dem Weg zu einem Musikfestival nach Köln. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Am Nachmittag wurde die Reise von zwei Albanern auf der Autobahn A64 beendet. Die 28- und 37- jährigen Männer konnten nicht die erforderlichen Dokumente für einen Aufenthalt in Deutschland vorlegen. Nach Ermittlungen bei den französischen Behörden durften die Männer zurück nach Frankreich fahren. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein.

Samstag 

Auch am Samstag setzte sich der Fahndungserfolg der Bundespolizei Trier fort: Kurz nach Mitternacht wurde ein 28-jähriger Kroate auf der Autobahn A64 angehalten. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kleve bestand. Das Amtsgericht Geldern hatte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro wegen der Beihilfe zu einem Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz verurteilt. Da der Gesuchte die Summe bezahlen konnte, blieb ihm eine 28-tägige Freiheitsstrafe erspart. Am Vormittag konnte kurz vor 11 Uhr ein weiterer Haftbefehl vollstreckt werden. Die Bundespolizisten nahmen einen 42-Jährigen am Hauptbahnhof Trier fest. Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft Frankenthal einen Haftbefehl wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls erlassen. Der Deutsche konnte die Geldstrafe von 4.500 Euro nicht bezahlen und wurde in das Trier Gefängnis gebracht. Dort verbüßt er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen.  


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