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Hex, Hex und der Streich ist eine Straftat!

Am 30. April ist es wieder so weit. In der Region wird traditionell in den Mai getanzt. Viele kleine und große Hexen ziehen dann durch die Straßen und spielen Anwohnern "lustige" Streiche. Was für viele nur ein kleiner Schabernack ist, stellt sich im Nachhinein jedoch immer wieder als Straftat heraus.
Foto: Symbolbild/Imago

Foto: Symbolbild/Imago

Die Polizei appelliert deshalb an alle Hobby-Hexen: "Ihr dürft gerne kreativ sein! Streiche, die niemandem schaden und niemanden in Gefahr bringen, gehören natürlich zur Hexennacht dazu. Denkt jedoch daran, dass hierbei die Grenze zur Straftat ganz schnell überschritten werden kann. Vor allem Schmierereien mit Farbe, Senf, Ketchup, oder sonstigen Substanzen gehen nicht mehr als 'Streich' durch. Die Kosten für die Reinigungsarbeiten müssen außerdem vom Verursacher übernommen werden. Spätestens dann hat es sich ausgehext."

Kanaldeckel ausheben ist verboten

Laut Polizei auch häufig verbreitet: Das Aushebeln von Kanaldeckeln. Das ist nicht nur verboten, sondern auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, der böse enden kann. Auch das Einrichten einer "Selfmade-Straßensperrung" ist ein absolutes NO-GO. Denn hierbei können Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer erheblich verletzt werden. Generell gilt: Finger weg von Streichen, die den Straßenverkehr gefährden! 

Kindern Unterschied zwischen Streich und Schabernack erklären

"Natürlich wollen Hexen unbemerkt durch die Nacht ziehen. Beachten solltet ihr jedoch auch, dass ihr durch dunkle Kleidung schlechter zu sehen seid - auch für Autofahrer. Dadurch bringt ihr euch selbst in Gefahr, wenn ihr unterwegs seid", heißt es von Seiten der Polizei weiter.   Alles in allem appelliert die Polizei sowohl an die Vernunft der "Hexen" - egal welchen Alters - und auch an die jeweiligen Eltern. "Sie können ihren Kindern - zu ihrer eigenen Sicherheit - für deren Schabernack die verkehrsarmen Bereiche empfehlen und ihnen die Unterschiede zwischen Streich und Straftat klar machen", so die Polizei. Empfehlenswert ist es auch, den Sprösslingen die möglichen Konsequenzen von Fehlverhalten vor Augen zu führen, denn neben den strafrechtlichen Aspekten können auch die zivilrechtlichen Folgen, zum Beispiel durch Entschädigungsansprüche von Opfern, zu einer finanziellen und nicht überschaubaren Langzeitbelastung für Kinder und Erziehungsberechtigte werden. 

Kein unerlaubtes Lagerfeuer entfachen

Für alle, die die Walpurgisnacht lieber auf einem Feld feiern: Zurzeit herrscht erhöhte Waldbrandgefahr. Ein Lagerfeuer stellt deshalb eine erhebliche Gefahr für euch und die Natur dar. Offene Feuer sind nur an dafür vorgesehenen Stellen zulässig. Informationen hierzu erteilt die örtliche Feuerwehr. RED


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