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Ist er wieder da oder war er gar nie weg?

Erneut wollen Spaziergänger einen freilaufender wolfsähnlichen Hund bei Igel-Liersberg gesehen haben. Bereits in den vergangenen beiden Jahr wurden vier Kälber gerissen. Eine spätere DNA-Analyse ergab, dass ein Tschechoslowakischer Wolfshund der Täter war.
Erneut wollen Spaziergänger einen freilaufender wolfsähnlichen Hund bei Igel-Liersberg gesehen haben.  Bereits in den vergangenen beiden Jahr wurden  vier Kälber gerissen. Eine spätere DNA-Analyse ergab, dass ein Tschechoslowakische Wolfshund der Täter war.  Ob es sich um den Hund aus der Fotofalle handelt, ist bislang unklar. Foto: FF

Erneut wollen Spaziergänger einen freilaufender wolfsähnlichen Hund bei Igel-Liersberg gesehen haben. Bereits in den vergangenen beiden Jahr wurden vier Kälber gerissen. Eine spätere DNA-Analyse ergab, dass ein Tschechoslowakische Wolfshund der Täter war. Ob es sich um den Hund aus der Fotofalle handelt, ist bislang unklar. Foto: FF

 Ist der freilaufende Hund, dem bislang mehrere Kälber zum Opfer fielen, wieder da? Das fragt sich vor allem der Liersburger Landwirt Bernhard Heintz. In den vergangenen beiden Jahren kamen auf seiner Weide vier Jungtiere auf grausame Weise zu Tode. "Damals war ein Wolfsexperten-Team aus Trippstadt da, um alles genau zu untersuchen", erinnert sich Heintz. Eine DNA-Analsye brachte Klarheit: Die Kälber wurden von einem freilaufenden Tschechoslowakischen Wolfshund  getötet.  Der betroffene Landwirt geht davon aus, dass das Tier damals aus dem Wald oberhalb von Zewen und Euren kommt.

Ist es ein und derselbe Hund?

Nun wollen mehrere Augenzeugen wieder ein wolfsähnliches Tier in der Nähe von Igel-Liersberg gesehen haben.   "Im aktuellen Fall kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass es sich um den selben Hund handelt", so die Presseerklärung der Verbandsgemeindeverwaltung Trier Land. Es sei auch nicht bekannt, ob erneut ein Nutztier gerissen wurde. "Die Warnung wurde ausgesprochen, da Bürger in Igel eine direkte Begegnung mit einem freilaufenden, wolfsähnlichen Hund hatten und aufgrund der Vorfälle aus dem vergangenen Jahr ein Zusammenhang vermutet werden kann",  bestätigt Johanna Fox, Sprecherin der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, gegenüber unsere Zeitung.  Um den Übeltäter zu überführen, hatte Landwirt Bernhard Heintz rund um seine Weiden Wildkameras aufgestellt. "Die Aufnahme zeigt eindeutig einen Hund mit blauem Geschirr und einer Hundesteuermarke", sagt Bernhard Heintz. "Aus Igel ist der Hund nicht", da ist sich Heintz sicher. Immer, wenn er gesehen wurde, berichteten Zeugen laut Heintz, dass er aus Richtung Zewener Wald gekommen sei.  Die Kälber kommen im März Akute Gefahr besteht derzeit nicht bei der Galloway- und Limousinherde von Familie Heintz, die sich derzeit noch auf einer Weide befinden. Doch mit der Ruhe könnte es bald wieder vorbei sein, denn bereits im März werden die ersten Kälber erwartet. Eben auf diese noch ganz jungen Kälber hatte es  der wildernde Hund in den vergangenen beiden Jahr abgesehen. Zum Abschuss freigegebenen sei der Hund allerdings nicht, betont Johanna Fox, Sprecherin der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land ausdrücklich. "Nach dem der Verbandsgemeinde Trier-Land vorliegendem Kenntnisstand handelte es sich damals um einen tschechischen Wolfshund. Laut Landesgesetz über gefährliche Hunde ist die Verbandsgemeindeverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde zuständig. Bei dem Vorfall im vergangenen Jahr hat das Ordnungsamt der VG Trier-Land mit Polizei, der Kreisverwaltung, der Forstverwaltung, dem Veterinäramt und den Jagdpächter Kontakt aufgenommen, um eine Lösung zu erreichen", so die Presseerklärung. Damals waren alle der Auffassung, dass es keine andere Möglichkeit gebe, als den Hund zu töten. Das Ordnungsamt Trier-Land hatte daraufhin die betroffenen Jagdpächter schriftlich darüber informiert, dass die Tötung des Hundes erforderlich ist.

Derzeit keine Hinweise auf gerissene Nutztiere bekannt

"Im aktuellen Fall kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass es sich um den gleichen Hund handelt. Der Verbandsgemeindeverwaltung ist nicht bekannt, ob ein Nutztier gerissen wurde. Die Warnung wurde ausgesprochen, da Bürger in Igel eine direkte Begegnung mit einem freilaufenden, wolfsähnlichen Hund hatten und aufgrund der Vorfälle aus dem vergangenen Jahr ein Zusammenhang vermutet werden kann", so Johanna Fox weiter. 

Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Trier-Land bittet um Hinweise zum freilaufenden Hund unter Telefon 0651/9798-104 oder -105. Hilfreich wären nach Auskunft der Behörde auch Fotos des Tieres. Diese können per E-Mail gesendet werden an die Adressen oliver.ganz@trier-land.de oder rainer.schaack@trier-land.de Aus dem Jagdgesetz - ABSCHUSS VON WILDERNDEN HUNDEN Nach Paragraf 33 des rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetzes dürfen Jäger wildernde Hunde töten. Hunde gelten laut Gesetz als wildernd, "soweit und solange sie erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden." Die Hunde dürfen nicht abgeschossen werden, wenn sie nur vorübergehend ausgebüxt sind und sich mit anderen Mitteln als einen Abschuss vom Wildern abhalten lassen. Wird der Halter eines wildernden Hundes ermittelt, muss dieser für den Schaden haften, den sein Tier verursacht hat. FIS


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