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Kurzarbeitergeld: Gefälschte Mails an Arbeitgeber unterwegs

Die Agentur für Arbeit Trier warnt vor betrügerischen E-Mails zum Kurzarbeitergeld. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen.
Foto: Symbolbild/Imago

Foto: Symbolbild/Imago

Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse Kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de oder Kurzarbeitergeld@arbeitsagentur.de versandt werden. In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben. "Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen", sagt Heribert Wilhelmi, Chef der Agentur für Arbeit Trier. Die Arbeitsagentur ist nicht Absender dieser Mail, sie fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen. 

Infos zum Kurzarbeitergeld

Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800/4 5555 20 oder unter der Servicerufnummer der Agentur für Arbeit Trier 0651/205 5555. Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Anschauliche Erklär-Videos hat die Bundesagentur auf ihrem YouTube-Kanal eigestellt. RED


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