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Landesregierung beschließt Moped-Führerschein mit 15

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die Einführung des Moped-Führerscheins für Jugendliche ab 15 Jahren beschlossen. Die Regelung tritt in den kommenden Wochen in Kraft. Anmelden können sich Jugendliche bereits sechs Monate vor Erreichen des 15. Lebensjahres.
Foto: Imago Images

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„Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg frei. Jetzt können Jugendliche ab 15 Jahren den Sommer und die Ferien nutzen, um den Führerschein zu machen“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing. Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes in den nächsten Wochen tritt die Verordnung in Kraft. „Fahrschulen und Jugendliche können dann loslegen“, so Wissing. Jugendliche können sich sechs Monate vor Erreichen des 15. Lebensjahres bei der Fahrschule anmelden. Die Theorieprüfung ist frühestens drei Monate, die Praxisprüfung einen Monat vor Vollendung des 15. Lebensjahres möglich. Der Erwerb der Fahrerlaubnis umfasst die theoretische als auch fahrpraktische Ausbildung in einer Fahrschule mit jeweils abschließender Prüfung. Insgesamt sind 14 Doppelstunden à 90 Minuten theoretischer Unterricht vorgeschrieben, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. In der Klasse AM gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtfahrstunden. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist von den Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig. Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten. Zur Fahrzeugklasse AM zählen vor allem Mopeds mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.


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