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Luxemburg – Verstärkte Kontrollen auf Baustellen

Die Gewerbeaufsicht ITM (Inspection du Travail et des Mines) in Luxemburg hat zum Jahresanfang weitere Arbeitsinspektoren eingestellt und kontrolliert seither vermehrt auf Baustellen im Großherzogtum. Davon betroffen sind insbesondere auch ausländische Handwerksbetriebe, die ihr Personal nach Luxemburg entsenden.
Foto: Symbolbild/Archiv

Foto: Symbolbild/Archiv

Die Handwerkskammer Trier rät ihren in Luxemburg tätigen Mitgliedsbetrieben dringend dazu, die Vorschriften, die das luxemburgische Recht bei einer Entsendung vorsieht, einzuhalten. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten sie außerdem die Dokumente regelmäßig auf Aktualität überprüfen, so die HWK. Unterlagen wie Arbeitsverträge, A1-Formulare der Krankenkassen sowie Bescheinigungen über arbeitsmedizinische Untersuchungen der Arbeitnehmer müssen stets aktuell sein, heißt es.

Dienstleistungen melden

Die entsprechenden Formulare stehen mit der jeweiligen Meldung der Entsendung im Online-Portal "E-Détachement" zur Verfügung. Zudem weist die HWK darauf hin, dass vorübergehende Dienstleistungen jährlich wiederholt an das Wirtschaftsministerium in Luxemburg gemeldet werden müssen. Den entsendeten Arbeitnehmern muss ein sogenannter "Badge Social" mitgegeben werden. Das dazugehörige Formular lässt über dieses Portal ebenfalls aufrufen und ausdrucken. 

HWK berät

Die Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer Trier stellt  einen kostenlosen Leitfaden zur Verfügung. Interessenten können ihn im Internet als Download abrufen: Menüpunkt "Betriebsführung / Außenwirtschaft". Des Weiteren berät die HWK Handwerksbetriebe kostenlos zu diesem Thema. Ansprechpartnerin: Michèle Schneider, Telefon 0651/207-107, E-Mail: mschneider@hwk-trier.de.


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