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Mehr als 50 Nebentätigkeiten

Neben seinem Grundgehalt in Höhe von rund 10.000 Euro monatlich erhält der Landrat des Kreises Trier-Saarburg, Günther Schartz, noch Vergütungen in Höhe von mehr als 150.000 Euro für insgesamt 51 Tätigkeiten im Hauptamt sowie zahlreichen Ehrenämtern und Nebentätigkeiten im privaten wie öffentlichen Bereich. Darüber wird Schartz am Montag, 26. April, den Kreistag in einer Sitzung informieren.

Seit dem 1. Januar 2006 ist Günther Schartz Landrat des Kreises Trier-Saarburg. Nicht verwunderlich ist, dass der Chef der Kreisverwaltung in dieser Zeit so manches Amt angetragen bekommen beziehungsweise übernommen hat. Welche Ämter dies genau sind und welche Vergütung der Landrat für seine zahlreichen Ehrenämter und öffentlichen sowie privaten Nebentätigkeiten erhält, wird nun auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Dafür sorgt eine Neuregelung des Beamtengesetzes vom 18. November 2020.  Dort ist im Paragraf 119 Absatz 3 geregelt, dass Kommunalbeamte auf Zeit in einer öffentlichen Sitzung über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr informieren müssen. Schartz will dies im öffentlichen Teil unter Tagesordnungspunkt 10 der Kreistagssitzung am kommenden Montag, 26. April, ab 17 Uhr tun. 27 Tätigkeiten im Hauptamt

Neben 24 Ehrenämtern und öffentlichen wie privaten Nebentätigkeiten übte Schartz in 2020 noch weitere 27 Tätigkeiten im Hauptamt aus, wie zum Beispiel Aufsichtsratsmitglied in der Hafengesellschaft Trier, Vorstand im Verein Naturpark Saar-Hunsrück oder beim Haus der Jugend in Konz sowie Vorsitzender der Gesellschafterversammlung des Kreiskrankenhauses St. Franziskus in Saarburg. Die Einkünfte aus diesen 27 hauptamtlichen Tätigkeiten in Höhe von insgesamt rund 1.800 Euro wurden an den Dienstherrn abgeliefert.  
    
Gut dotiertes Ehrenamt

Anders sieht es mit den Einkünften aus Ehrenämtern und öffentlichen wie privaten Nebentätigkeiten des Landrats aus, die nicht abgeführt werden müssen. Diese ergeben in Summe mehr als 150.000 Euro im Jahr wobei allein die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter bei der Sparkasse und beim Sparkassen- und Giroverband Rheinland-Pfalz rund 15.000 Euro jährlich betragen.      Hinzu kommen monatliche Aufwandsentschädigungen von rund 500 Euro als Vorsitzender des Landkreistages und von rund 180 Euro als Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Industriepark Region Trier.

129.000 Euro von der RWE AG  

Bei den Nebentätigkeiten im privaten Bereich fallen die Sitzungsgelder (1.000 Euro pro Sitzung) und Vergütungen für Tätigkeiten im Aufsichtsrat (100.000 Euro) und im Strategieausschuss (20.000 Euro) der RWE AG in Höhe von insgesamt 129.000 Euro in 2020 besonders ins Gewicht. Hinzu kommen noch 1.000 Euro Sitzungsgeld für die Mitgliedschaft im Regionalbeirat Rheinland bei der ehemaligen RWE Tochtergesellschaft Innogy Westenergie GmbH, die seit Oktober 2019 zur E.ON AG gehört. Bei der RWE AG ist Schartz seit 2016 Mitglied des Aufsichtsrates. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde hat die innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten des Landrats im Kalenderjahr 2020 genehmigt.
Die Kreistagssitzung findet wegen der Corona-Einschränkungen als Videokonferenz statt und ist via Livestream für die Öffentlichkeit zugänglich. Infos zum Livestream sind am Montag, 26. April auf der Homepage des Landkreises Trier-Saarburg zu finden: www.trier-saarbrug.de Die komplette Liste der Nebentätigkeiten finden Sie in der Spalte links von diesem Artikel. red/fin


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