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Mehr als fünf Jahre Haft für Bunker-Chef

Eines der spektakulärsten Verfahren, das jemals am Landgericht Trier verhandelt wurde, ist zu Ende: Nach 79 Verhandlungstagen wurden acht Angeklagte im sogenannten »Cyberbunker-Verfahren« zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt.
Der Kopf der Bunker-Bande, Herman Johan X. muss für insgesamt fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Foto: Zender

Der Kopf der Bunker-Bande, Herman Johan X. muss für insgesamt fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Foto: Zender

Von Mario Zender

Als am 26. September 2019 rund 800 Polizeibeamte, darunter Mitglieder der Spezialeinheit GSG 9, den ehemaligen Bundeswehrbunker oberhalb des Moselstädtchens Traben-Trarbach stürmten, hatte selbst Chefermittler, Oberstaatsanwalt Dr. Jörg Angerer, sicherlich nicht gedacht, wie viele Strafverfahren dieser Zugriff der Ermittler nach sich ziehen wird. Am Montag endete nun das bedeutendste Verfahren im Zusammenhang mit den jahrelangen Ermittlungen, nämlich das um die juristische Aufarbeitung gegen die »Macher« des sogenannten »Cyberbunkers«.
  Die Jugendkammer des Landgerichtes Trier (einer der Beschuldigten ist Heranwachsender) verurteilte die acht Angeklagten zu teils langjährigen Haftstrafen. Die meisten der Verdächtigen sitzen seit September 2019 in Untersuchungshaft. Die Richter sahen es als erwiesen an, so der Vorsitzende Günther Köhler, dass die Angeklagten in dem ehemaligen Bundeswehrbunker ein geheimes Daten- und Rechenzentrum für kriminelle Kunden betrieben haben.  
   Dafür hatten sie rund 800 Server in der teils unterirdischen Bunkeranlage in Traben-Trarbach installiert. Und damit offenbar ein Millionen-Vermögen verdient. Das »schöpfte« die Strafkammer nun größtenteils mit den Urteilen ab. So wurde neben der Verurteilung des Hauptangeklagten und Kopf der Bande, Herman Johan X., zu fünf Jahren und neun Monaten auch dessen Vermögenswerte in Höhe von 867.000 Euro sowie 748.000 Euro eingezogen.
   Alle Angeklagten bildeten nach Ansicht der Kammer eine kriminelle Vereinigung. Freigesprochen wurden die Angeklagten aber vom Vorwurf der Beihilfe. Zu den Kunden des illegalen Serverzentrums sollen laut Anklage unter anderem auch die Betreiber der inzwischen abgeschalteten großen Darknetmarktplätze »Wall Street Market« und »Fraudsters« gehört haben.   
   Weitere sechs Angeklagte, darunter die Ehefrau und ein Sohn von Herman Johan X., erhielten Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten. Den achten Beschuldigten verurteilten die Trierer Richter zu einer Haftstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er war bereits am Anfang des Verfahrens aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Für Oberstaatsanwalt Dr. Angerer, der bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Landeszentralstelle »Cybercrime« leitet, bedeutet das Ende dieses Mammutverfahrens noch lange nicht den Abschluss des Gesamtkomplexes. Denn es stehen noch zahlreiche Verfahren beim Landgericht Trier im Zusammenhang mit der Aufdeckung des Cyberbunkers an.


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