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Nach Amokfahrt: Stiftungsgründung steht bevor

Die Gründung einer Stiftung für Hinterbliebene und Opfer der Amokfahrt vom 1. Dezember 2020 steht unmittelbar bevor. Das Geld, über eine Million Euro an Spenden, steht für Hinterbliebene der Opfer der Amokfahrt zur Verfügung und ebenso für Menschen, die durch die Amokfahrt schwer verletzt wurden oder die aufgrund der traumatischen Erlebnisse nach wie vor in psychiatrischer Behandlung sind.
Eine feste Gedenkstätte für die Opfer ist nicht nur den Hinterbliebenen, sondern auch vielen Trierern ein Anliegen. Archivfoto: Neumann

Eine feste Gedenkstätte für die Opfer ist nicht nur den Hinterbliebenen, sondern auch vielen Trierern ein Anliegen. Archivfoto: Neumann

Die Gründung der Stiftung wurde mit den Familien der Hinterbliebenen im Rahmen der laufenden Gespräche der Katastrophen-Nachsorge abgestimmt. Ein Satzungsentwurf für die Stiftung liegt derzeit zur Prüfung beim Finanzamt und der Aufsichts- und Dienstleistungsredaktion. Alle Familien der Hinterbliebenen hatten aus den Spendengeldern unmittelbar nach der Amokfahrt eine Soforthilfe von 10.000 Euro erhalten. Zudem wurden und werden Rechnungen aus den Spenden bezahlt, die nicht oder nur zum Teil aus dem Opfer-Entschädigungsgesetz oder von Versicherungen gedeckt sind.

Warum hat das so lange gedauert?


Nach dem Entwurf der Stiftungs-Satzung wird es künftig eine ehrenamtliche Stiftungsleitung geben, die sich um die gerechte Verteilung der Gelder kümmert. Das Geld der Stiftung soll im Laufe der nächsten zehn Jahre komplett ausgezahlt werden. Durch die Stiftungskonstruktion entstehen keine Verwaltungs- oder Personalkosten. OB Wolfram Leibe: »Ich kann verstehen, dass viele Menschen sich fragen, warum es mit der Gründung einer solchen Stiftung nicht schneller geht. Wir wollen aber in jedem Fall einen rechtlich sicheren Rahmen schaffen, damit die Auszahlung der Spendengelder auch tatsächlich bei den Betroffenen den vorgesehenen Zweck erfüllt.«
Ehe große Summen überwiesen werden, soll geprüft werden, ob eine Spende an Hinterbliebene oder Opfer nicht dafür sorgt, dass diese Ansprüche gegenüber Versicherungen oder Sozialkassen verwirken. Bekommt beispielsweise ein Empfänger von Sozialleistungen einen großen Betrag gespendet, kann er unter Umständen seine Sozialhilfe-Ansprüche verlieren.
Im Rahmen der Katastrophen-Nachsorge sind mit den Hinterbliebenen-Familien auch erste Gespräche zur Form einer dauerhaften Gedenkstätte in Trier für die Opfer geführt worden. Es gab eine Vielzahl an Ideen. Es soll eine möglichst einmütige Lösung gefunden werden, die allen Wünschen gerecht wird.


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