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Nach Attacke an Schiri für ein Jahr gesperrt

Nach einer Attacke eines inzwischen 15 Jahre alten Schülers des Schweicher Stefan-Andres-Gymnasiums am 10. November bei einem Turnier in Konz kündigte Schiedsrichter Ernst Greif (77) an, seine mehr als fünf Jahrzehnte währende Laufbahn als Unparteiischer zu beenden (Der Wochenspiegel berichtete ausführlich). Das Urteil der Bezirksspruchkammer West ist drakonisch: Wegen der festgestellten Tätlichkeit an dem Unparteiischen im Sinne von Paragraf 24 der Strafordnung des Fußballverbandes Rheinland wurde er mit einer zwölfmonatigen Sperre für Einsätze in der JSG Schweich, für die er als Aktiver des TuS Kenn an den Start geht, belegt. Der Spieler bzw. sein Verein haben unterdessen form- und fristgerecht Berufung eingelegt. Durch Zeugen soll der bislang rekonstruierte Sachverhalt vor der Verbandsspruchkammer nun widerlegt werden, wonach der Schüler den Unparteiischen mit angewinkeltem Ellenbogen attackiert haben soll.

Laut Sonderbericht von Greif pfiff er in der 33. Minute der Begegnung zwischen dem Stefan-Andres-Gymnasium Schweich und der Realschule plus Saarburg ein Stürmerfoul und unterbrach deshalb mit einem "lauten Pfiff", wie es heißt, die Partie. Ein Schweicher Akteur verstand diese Entscheidung offenbar falsch und deutete sie als Elfmeterpfiff. Was dann geschah, fasst Greif in seinem Sonderbericht wie folgt zusammen. "Der Schweicher Spieler schrie: 'Das war im Leben kein Elfmeter, was pfeifst du für eine Scheiße.' Noch bevor ich überhaupt reagieren konnte, rannte der Spieler (Name im Originalbericht angegeben) auf mich zu und sprang mit angewinkeltem Ellenbogen und angewinkeltem Knie gegen mich. Er traf mich mit voller Wucht an der rechten Körperseite, insbesondere im Bereich der unteren Rippen und rammte mich regelrecht um. Im ersten Moment wurde mir schwarz vor Augen..." Greif kam ins Krankenhaus, wo eine Rippenprellung diagnostiziert wurde. Noch Wochen danach waren die Schmerzen nicht abgeklungen: "Ich fand nachts kaum zur Ruhe und konnte körperlich nur das Notwendigste machen."

Auch Anzeige bei der Polizei

Gegen den 15-Jährigen erstattete der Schiedsrichter auch bei der Polizei eine Anzeige wegen Körperverletzung. Die Spruchkammer West des Fußballverbandes sah es als erwiesen an, dass der Schweicher Schüler eine Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter begangen hat. Der Argumentation des Beschuldigten, wonach er wegen eines fehlgedeuteten Pfiffes protestierend zwei Schritte auf den Unparteiischen zugegangen sei, auch dieser sich dem Spieler genähert habe und es letztlich zu einem Zusammenprall gekommen sei, folgte die Spruchkammer nicht.


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