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Nach Unfällen: Fahrzeuge auf Wintertauglichkeit überprüft

Aufgrund des Schneefalls ist es am 30. Januar zu fünf Unfällen im Bereich der Bereich der Polizeiinspektion Saarburg gekommen. Die Polizei nahm das zum Anlass, um die Wintertauglichkeit der Fahrzeuge zu kontrollieren.
Foto: Symbolbild/Pixaby

Foto: Symbolbild/Pixaby

Zwischen 5.30 bis 8.30 Uhr kam es in Onsdorf und Serrig zu Unfällen im Begegnungsverkehr. In Palzem, Kirf und Mannebach kamen Fahrzeuge auch aufgrund der Witterung von der Fahrbahn ab und touchierten Leitplanken, Mauern oder einen Schuppen. Bei diesen Unfällen wurden sieben Fahrzeuge beschädigt, ein 38-jähriger Autofahrer wurde leicht verletzt. Alle Fahrzeuge waren ordnungsgemäß bereift.

Polizei kontrolliert Wintertauglichkeit

Die Witterung und die Unfälle des Morgens veranlassten die Polizei die Wintertauglichkeit der Fahrzeuge zu überprüfen. Neben einer ordnungsgemäßen Beleuchtung wurden überprüft, ob alle Fahrzeuge mit den richtigen Reifen unterwegs sind.   Mehrfach hatte die Polizei in den vergangenen Wochen auf die Gefahren winterglatter Straßen und die Winterreifenpflicht hingewiesen. Bereits bei Temperaturen unter 7 Grad verhärtet die Gummimischung von Sommerreifen. Die Folge: Spürbar reduzierte Bodenhaftung und damit ein längerer Bremsweg. Winterreifen sollten dann aufgezogen werden, wenn die Gefahr "winterlicher Straßenverhältnisse" besteht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt entsprechende Bereifung bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" vor. Ein Zeitraum ist nicht vorgeschrieben. Als Faustregel gilt jedoch der Zeitraum von Oktober bis Ostern. 

Bußgelder und Punkte

Es dürfen Winterreifen bzw. Allwetter- oder Ganzjahresreifen (mit M+S-Kennzeichnung) verwendet werden. Empfohlen werden meist Winterreifen mit dem Schneeflocken-Symbol ("Three-Peak-Mountain-Snowflake"). Das Symbol dürfen nur Reifen tragen, die eine Mindestgriffigkeit auf Schnee aufweisen. Wer ein Fahrzeug ohne entsprechende Reifen führt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Behindert er dadurch andere zum Beispiel dadurch, dass er liegenbleibt, beträgt das Bußgeld 80 Euro. Werden andere gefährdet, beträgt das Bußgeld 100 Euro, bei einem Verkehrsunfall 120 Euro. In den letzten drei Fällen kommt jeweils ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu. Einsatzleiter Ralph Weber von der Polizei Saarburg zeigte sich erfreut über das Kontrollergebnis und lobte die gute Ausstattung der kontrollierten Fahrzeuge. Alle der circa 80 kontrollierten Fahrzeuge waren mit ordnungsgemäßer und wintertauglicher Bereifung ausgestattet. Lediglich in fünf Fällen wurden Mängel an der Beleuchtung festgestellt.

Sichtbar sein

Auch beim Spazierengehen, Nordic Walking oder beim Arbeiten im Straßenraum (insbesondere auch beim Schneeschaufeln) ist es empfehlenswert, sich "sichtbar" zu machen. "Denken Sie an das Reflexmaterial nicht nur, wenn Sie entlang von Bundesstraßen als Fußgänger unterwegs sind, sondern vor allem auch im Ortsgebiet, denn 90 Prozent der Fußgängerunfälle ereignen sich in den Ortschaften. Wir empfehlen daher allen Fußgängern, Schulkindern und Radfahrern: Tragen Sie zu Ihrem eigenen Schutz helle Kleidung und reflektierende Materialien", so Weber abschließend.  RED


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