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Klinikum Mutterhaus trennt sich von Mitarbeiter

Das Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen hat sich von einem Mitarbeiter getrennt, gegen den wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften ermittelt wird.
Foto: Symbolbild/Archiv

Foto: Symbolbild/Archiv

Im Klinikum Mutterhaus gilt die "Null-Toleranz-Politik" bei dem begründeten Verdacht von gravierenden Verstößen gegen Gesetze, Regelungen der AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes), Arbeitsverträge und interne Verhaltensanforderungen. Das regeln unter anderem die Leitlinien des Klinikums. Im Mittelpunkt stehen die Prävention und der Schutz vor Fehlverhalten. Denn die Sicherheit der Patienten und der Mitarbeiter hat im Klinikum laut eigenen Angaben oberste Priorität.

Compliance-System als Richtlinie für Mitarbeiter 

Das seit Jahren funktionierende Compliance-System umfasst praktische Regeln des Verhaltens und beschreibt verbindliche Abläufe, Maßnahmen und Zuständigkeiten. Die Richtlinien geben den Mitarbeitern Anleitung, Orientierung und Unterstützung für ein verantwortungsbewusstes Handeln und den Dienst am Menschen im Sinne des christlichen Leitbildes des Mutterhauses. Das Klinikum ahndet im Sinne einer "Null-Toleranz-Politik" bewusstes, rechtswidriges Fehlverhalten und Verstöße gegen interne Richtlinien konsequent und ohne Rücksicht auf Rang und Position der handelnden Personen. 

Transparentes und entschlossenes Handeln

Aktuell hat sich das Klinikum aus diesen Gründen von einem Mitarbeiter getrennt. Gegen den Mitarbeiter war zuvor ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung gemäß Paragraph 184b des Strafgesetzbuches (Besitz kinderpornographischer Schriften) eingeleitet worden. Darüber hatte der Mitarbeiter das Klinikum als Arbeitgeber umgehend proaktiv, sprich von sich aus, informiert. "Das private – außerdienstliche Verhalten – ist mit dem Leitbild des Klinikums und der katholischen Glaubens- und Sittenlehre nicht in Einklang zu bringen. Im Rahmen einer getroffenen Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung aller Umstände war eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für das Klinikum als Arbeitgeber nicht mehr zumutbar. Die Klinikleitung hat aufgrund der Sachlage schnell und entschlossen gehandelt. Sie ist mit dem Mitarbeiter zu der Überzeugung gelangt, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Im Zuge dessen wurde der Mitarbeiter unverzüglich von seinen Dienstpflichten entbunden und freigestellt", heißt es von Seiten des Klinikums.

Kein Verdacht für Fehlverhalten im Krankenhaus 

Der Klinikleitung liegen keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Mitarbeiters bei der Ausübung seines Berufes im Klinikum vor.   RED


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