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Organspende: Bundestag stimmt gegen Widerspruchslösung

Der Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist gescheitert: Der Bundestag hat die Einführung einer "doppelten Widerspruchslösung" für Organspenden abgelehnt. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz bedauert die Entscheidung.
Foto: Symbolbild/imago images /Sven Simon

Foto: Symbolbild/imago images /Sven Simon

"Die jetzt beschlossene Entscheidungslösung wird nicht helfen, die Transplantationsmedizin ausreichend zu fördern", erklärt der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Dr. Günther Matheis. Die Möglichkeit, Bürger beispielsweise bei Arztbesuchen oder Ausweisverlängerungen immer wieder um eine Entscheidung zu bitten, würde die Motivation zur Organspende nicht nachhaltig steigern.  "Es wäre richtig gewesen, Bürgerinnen und Bürger beim Thema Organspende stärker als bisher in die Pflicht zu nehmen. Die Widerspruchslösung wäre der Entscheidungslösung eindeutig vorzuziehen gewesen", so Matheis und weiter: "Bei der Widerspruchslösung hätte sich jeder mit dem Thema Organspende auseinandersetzen müssen; sie ist genau genommen auch humaner als die Entscheidungslösung". Denn sie verlange nicht, dass sich jeder mit Blick auf den eigenen Tod mit Verfügungen auseinandersetzen müsse. "Bei der Widerspruchslösung erklärt sich einfach jeder solidarisch mit denjenigen, die lebensbedrohlich erkrankt sind. Jeder Spender schenkt durchschnittlich drei Schwerkranken eine neue Lebenschance", so Matheis.

Hintergrund

Der Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn hatte vorgesehen, dass jeder Bürger als Spender gilt, der nicht widerspricht. Der nun beschlossene Gesetzesentwurf hält an der nach wie vor geltenden Zustimmungsregelung fest. Die Bereitschaft zur Organspende soll aber durch regelmäßige Informationen gestärkt werden. So ist beispielsweise vorgesehen, dass Bürger beim Abholen ihres Ausweises auf das Thema hingewiesen werden. RED


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