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Polizei nimmt betrügerische Handwerker fest

Die Polizeiinspektion Saarburg hat am Montagmorgen, 18. November, zwei Handwerker wegen des Verdachts des Betruges vorläufig festgenommen.
Foto: Symbolbild/Pixabay

Foto: Symbolbild/Pixabay

Die Männer sollen am vergangenen Wochenende in Taben-Rodt mit zwei weiteren Personen Spenglerarbeiten ausgeführt haben. Ihnen wird vorgeworfen, einen höheren als den mit den Auftraggebern vereinbarten Betrag in das schriftliche Auftragsformular eingesetzt und anschließend die Zahlung des überhöhten Betrages verlangt zu haben.  Die Geschädigten, ein älteres Ehepaar, leisteten bereits am Samstag eine Anzahlung auf den geforderten Betrag. Auf den Hinweis ihrer Tochter erstatteten sie Strafanzeige.  Als die Handwerker am Montag die Restsumme abholen wollten, wurden sie vorläufig festgenommen.  

Polizei ermittelt wegen Betrugs

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Trier wurde gegen beide ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges eingeleitet und ein Geldbetrag in Höhe des zu viel gezahlten Betrages beschlagnahmt.  Da die Verdächtigen über feste Wohnsitze verfügten, wurden sie wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Ermittlungsverfahren wird fortgesetzt. 

Polizei warnt vor Betrugsmasche

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor reisenden Tätern, die unvermittelt an der Haustür klingeln, und ihre Handwerks- Dienste zunächst für angeblich kleines Geld und oftmals ohne Rechnung anbieten. Die danach geforderte Summe liegt teils bei dem zehnfachen dessen, was ein seriöses Unternehmen verlangen würde, inklusive der fehlenden Gewährleistungsansprüche.  

Gefälschte Rechnungen im Nachgang

Ein weiteres zur Zeit festzustellendes Problem sind laut Polizei gefälschte Rechnungen im Nachgang zu tatsächlichen, ordnungsgemäßen Leistungen. Die Kunden erhalten vermeintlich von den tatsächlich Handwerksbetrieben eine Rechnung. Diese erweckt den Eindruck eines Originals. Letztlich wurden sie aber von Betrügern zumindest im Bereich der Kontoverbindung verändert. So soll der Kunde das Geld auf das Konto der Betrüger überweisen.  Daher sollte vor dem Bezahlen einer Rechnung die IBAN des Empfängers mit anderen Unterlagen, wie zum Beispiel dem Angebot, verglichen werden. Meist sollte bereits eine ausländische IBAN, die nicht mit der DE-Kennung beginnt, den Kunden stutzig machen. In manchen Fällen erkennt man die Manipulation sogar bereits an der Klebefalz des Briefumschlages oder auch der stümperhaften Kopie. RED


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