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Polizei warnt vor Phishing

Mittels Phishing (Abfischen von Daten) versuchten bzw. konnten bislang unbekannte Täter in zwei Fällen an das Geld von Nutzern des online-Banking gelangen. Die Taten ereigneten sich am 19. Mai und am 9. Juni. Am 19. Mai 2016 ist ein Schaden in Höhe von 2.820,00 eingetreten, am 9. Juni 2016 scheiterte die Tatvollendung (Überweisung) eines Betrages von 5.980,00 Euro an der Überschreitung des Kontolimits.
Symbolfoto Polizei

Symbolfoto Polizei

Offensichtlich nutzen die Kriminellen den Umstand, dass zurzeit viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Überweisungen ihres Finanzamtes erwarten. Das zuvor auf dem Rechner der potenziellen Opfer installierte Schadprogramm täuscht bei Nutzung des online-Banking vor, es sei zu einer Fehlüberweisung des Finanzamtes gekommen. Der vermeintlich gutgeschriebene Betrag wir dem Betrugsopfer im Saldo angezeigt, weshalb eine Rücküberweisung unproblematisch erscheint. Tatsächlich reduzieren die Betrogenen aber ihr Guthaben. Das Geld wird auf Konten von Geldwäschern (sogenannte Finanzagenten) überwiesen und von dort weitergeleitet.

Dem potenziellen Betrugsopfer wird folgender Text angezeigt:

„Sehr geehrter Kunde, aufgrund der SEPA-Umstellung ist eine Fehlüberweisung auf Ihr Konto XXXXXX verbucht worden. Die Struktur des Sicherheitsystem von unserem Onlinbanking lässt nur Zahlungen mit Ihrer Freigabe zu. Damit Sie Ihr Konto weiterhin wie gewohnt nutzen können, muss die Rückzahlung der Fehlüberweisung von Ihnen freigegeben werden. Ihr Guthaben, alle weiteren Unterkonten und Sparguthaben sind davon nicht betroffen. Es entstehen kein Transaktionskosten oder andere Nachteile für Sie. Bis zur Rückzahlung können Sie Ihr Konto nicht benutzen. Falls Sie kein online Rückzahlung tätigen, erhalten Sie in den nächsten Tagen einen Brief, mit dem Sie zu Ihrer Filiale gehen müssen, um die Überweisung auszuführen.
Bitte erledigen Sie dies umgehend um Ihren Zugang sofort wieder frei zu schalten.“
   
Als Auftraggeber wird „Finanzamt“ und als Verwendungszweck „Steuererstattung 2015“ angezeigt.

Entsprechende Sachverhalte sollten unverzüglich der Polizei und der kontoführenden Bank angezeigt werden.


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