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Polizei warnt vor sorglosem Umgang mit Spielzeugwaffen

Gleich drei Mal musste die Polizei im Februar ausrücken, weil Personen in der Öffentlichkeit mit täuschend echt aussehenden Softair-Waffen hantierten. Die Beamten müssen im Einsatz zunächst von einer echten Schusswaffe ausgehen und dementsprechend handeln. Die Polizei warnt deshalb vor dem sorglosen Umgang mit Spielzeugwaffen.
Foto: Symbolbild/Fotolia

Foto: Symbolbild/Fotolia

Am 17. Februar meldeten ein Zeuge gegen 13 Uhr zwei Personen in der Lorenz-Kellner-Straße / Nordallee, die während der Autofahrt immer wieder eine Schusswaffe aus dem Fahrzeug halten würden. Die Folge war ein Großaufgebot von Polizeibeamten, die nach dem genannten Fahrzeug fahndeten. Etwa eine Stunde später fiel einem Streifenteam der Polizeiinspektion Trier das Fahrzeug im Bereich der Ostallee auf. Die Beamten nahmen die beiden Insassen, zwei 18 und 21 Jahre alte Männer, zum Eigenschutz mit vorgehaltener Dienstwaffe fest. Im Rahmen der Durchsuchung des Fahrzeuges fanden die Beamten unte anderem eine Softair-Waffe aus Plastik. Die Polizei stellte die Waffe sicher. Wir berichteten.
 
Nur ein paar Tage später, am 22. Februar, meldete ein Zeuge einen Mann im Trierer Palastgarten, der mit einer Pistole hantiere. Wieder musste die Polizei diesen Sachverhalt ernst nehmen und fand kurze Zeit später einen 18- und einen 42-Jährigen, auf die die Personenbeschreibung passte. Auch sie zum Eigenschutz mit gezogener Dienstwaffe von der Polizei festgenommen. Im Rucksack des 18-Jährigen fanden die Beamten eine Softair-Pistole mit Magazin, die jedoch nicht geladen war. Die Polizei stellte die Waffe sicher.
 
Zuletzt wurde am 28. Februar, gegen 15 Uhr, ein Auto mit vier Personen  in Echternacherbrück gemeldet, in dem ein Mann mit einer "Maschinenpistole" hantieren würde. Wieder musste ein Großaufgebot der Polizei, diesmal unter Einbindung der luxemburgischen Polizei, ausrücken, um den Sachverhalt aufzuklären und das Schlimmste zu verhindern. Im Rahmen der grenzüberschreitenden Fahndung konnten Polizeibeamte aus Echternach das Fahrzeug nahe der Ortschaft Dorf ausfindig machen und die Insassen überprüfen. Auch hier stellte sich heraus, dass die vermeintliche Maschinenpistole eine realistisch aussehende Softair-Waffe war.

Betroffene wollten "nur Spaße" machen

In allen Fällen führten die Betroffenen nichts Böses im Schilde, wollten "nur Spaß" machen.  Aufgrund dieser Fälle möchte die Polizei die Öffentlichkeit über mögliche Gefahren und Konsequenzen solch sorgloser Verhaltensweisen informieren. Softair-Waffen unterliegen dem Waffengesetz. Hierbei handelt es sich um zu Spielzwecken entwickelte Schusswaffen mit geringer Geschossenergie. Sie sind äußerlich meist echten Waffen nachgebildet. Der Umgang mit Softair-Waffen, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule erteilt wird,  ist zunächst für jedermann frei. Jedoch ist das Führen einer Softair-Waffen außerhalb der eigenen Wohnung nach dem Waffengesetz grundsätzlich verboten. Gleiches gilt generell für sogenannte Anscheinswaffen.

Konsequenzen für die Beteiligten

Bei Zuwiderhandlung droht eine Ordnungswidrigkeit - je nach Fallkonstellation kann sogar eine Straftat vorliegen - sowie die mögliche Übernahme der Kosten des Polizeieinsatzes.  Auf den ersten und zweiten Blick ist oftmals nicht erkennbar, ob es sich um eine echte Schusswaffe, eine Anscheinswaffe oder ein Spielzeug handelt. Die Polizei muss Hinweise auf derartige Vorfälle ernst nehmen und folglich zur Abwehr von Gefahren für andere und sich selbst so handeln, als sei die Waffe echt. Das kann von der Kontrolle mit gezogener Dienstwaffe bis hin zum Einsatz von Spezialeinheiten führen.  Zusätzlich können die Fahrerlaubnis- und die Waffenbehörden über den Sachverhalt informiert werden.


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