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Silvesterböller und Feuerwerk: Das sollten Sie beachten

Silvester steht vor der Tür: Viele Menschen starten das neue Jahr traditionell mit Böllern und Raketen. Damit die Silvesternacht ohne unangenehme Zwischenfälle vergeht, geben das Landesamt für Umwelt, die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und das Landeskriminalamt einige wichtige Hinweise.
Foto: Symbolbild/Pixabay

Foto: Symbolbild/Pixabay

Silvesterböller und Feuerwerk dürfen erst ab Freitag, 28. Dezember, verkauft und nur am 31. Dezember  und 1. Januar abgebrannt werden. Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden, während Kleinstfeuerwerke der Kategorie 1 an Kindern ab dem 12. Lebensjahr abgegeben werden können.

Das sollten Sie beachten

Damit die Silvesternacht ohne unangenehme Zwischenfälle vergeht, geben das Landesamt für Umwelt und die Verbraucherzentrale wichtige Hinweise. 
  • Die aufgedruckte Gebrauchsanweisung stets aufmerksam lesen und Knallkörper und Raketen nur im Freien zünden.
  • Auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Menschen, Gebäuden, Bäumen, Fahrzeugen achten. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenwohnheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohnehin verboten.
  • Knallkörper niemals zusammengebündelt abbrennen. Flaschen, Dosen oder andere Gefäße nicht als Explosionskörper nutzen; angezündete Knaller sofort wegwerfen.
  • Ausgegangene Feuerwerkskörper sollten in keinem Fall wieder angezündet werden, sondern mit Wasser übergossen und damit unschädlich gemacht werden.
  • Raketen nur senkrecht von einem sicheren Standort abfeuern. Raketen niemals bei starkem Wind oder Windböen zünden.
Es sollte selbstverständlich sein, mit Feuerwerkskörpern nicht auf Menschen oder Tiere zu zielen. Wer ganz sicher bei seinem kleinen privaten Feuerwerk sein möchte, sollte an einen bereit gestellten Eimer mit Wasser denken.

Info

Weitere Hinweise zum Umgang mit Silvesterfeuerwerk gibt es bei der Verbraucherzentrale. Hinweise zum Verkauf und zur Aufbewahrung von Silvesterfeuerwerk der Kategorie 1 und 2 bietet die Broschüre des Landesamtes für Umwelt, die hier herunter geladen werden kann. RED


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