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Sofort-Hilfen: Triers Kulturschaffende beziehen Stellung

Im Kampf gegen das Corona-Virus ist seit Mitte März der gesamte Kulturbetrieb zum Erliegen gekommen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte Sofort-Hilfen für Kulturschaffende zugesagt (wir berichteten). In einem offenen Brief nehmen die freischaffenden Künstler aus Trier nun Stellung dazu.
Überall im Land bleiben die Theaterstühle aufgrund der Corona-Krise derzeit leer. Foto: Symbolbild/Pixabay

Überall im Land bleiben die Theaterstühle aufgrund der Corona-Krise derzeit leer. Foto: Symbolbild/Pixabay

Offener Brief der freien Kulturschaffenden:

"Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Dreyer, sehr geehrter Herr Kulturminister Wolf, sehr geehrte Damen und Herren, Kunst und Kultur sind unschätzbare Bestandteile unseres Zusammenlebens und unserer offenen, demokratischen Gesellschaft. In der Vergangenheit haben Sie dieses hohe Gut stets zu erhalten, zu schützen und zu fördern gewusst. Es besteht dem Grunde nach kein Zweifel daran, dass Sie sich auch angesichts der aktuellen Situation für Kunst und Kultur einzusetzen verstehen. Dies gilt natürlich nicht nur für den institutionellen, sondern auch für den derzeit existenziell gefährdeten freien Kulturbetrieb. Deshalb wenden wir uns mit unserer Reaktion auf das kürzlich beschlossene Soforthilfsprogramm der Bundes- und Landesregierung umgehend an Sie, um unsere Not in aller Deutlichkeit zum Ausdruck zu bringen: Die in Rheinland-Pfalz geltenden Corona-Soforthilfen helfen freien Kulturschaffenden nicht, weil sie an ihren Bedürfnissen vorbeigehen. Die für die Beantragung von Soforthilfen relevanten Kriterien entsprechen nicht den Arbeitsrealitäten freiberuflicher Künstler*innen, denen vermeintlich geholfen werden soll. Es wird lediglich Hilfe gewährt bei durch die Corona-Maßnahmen verursachten Liquiditätsengpässen von Soloselbstständigen und Kleinunternehmen. Einnahmeausfälle aufgrund ausgefallener oder abgesagter Veranstaltungen und Aufträge werden dagegen nicht als Fördergrund akzeptiert. Auch betrieblich relevante Lebenshaltungskosten - wenn etwa die eigene Wohnung auch als Arbeitsraum fungieren muss - werden aus der Förderung ausgeschlossen. So bleibt den Kulturschaffenden nur die Beantragung von ALG II. Durch die Einstellung des Kulturbetriebs entsteht freien Kulturschaffenden ein immenser Schaden, der je nach Dauer der Aufrechterhaltung notwendiger sozialer Einschränkungen bis zu 75 Prozent des jährlichen Einkommens betragen kann. Wenn solche Verluste ohne eigenes Verschulden beim Soforthilfeprogramm nicht geltend gemacht werden können, ist es zur Unterstützung von freien Kulturschaffenden nicht geeignet. In anderen Bundesländern wie Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Bremen existieren bereits sinnvolle Regelungen zur Förderung in Not geratener Künstler*innen. So wird auch in NRW die Hilfe zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz gewährt, 'wenn die Möglichkeiten, den Umsatz zu erzielen, durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurden.' Für freischaffende Künstler*innen, die etwa durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten, gilt diese Voraussetzung für die Beantragung einer existenzsichernden Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. In Thüringen beträgt der einmalige Zuschuss bis zu 5.000 Euro. Eine vergleichbare Option - ohne Rückzahlungspflicht - benötigen wir auch in Rheinland-Pfalz. Es sei an dieser Stelle mit Nachdruck daran erinnert, dass wir als Kulturschaffende, in dem wir unsere Arbeit einstellen - und das in den meisten Fällen freiwillig und aus Vernunft tun und nicht erst, wenn die Polizei vor der Tür steht - unseren Teil der gesellschaftlichen Verantwortung tragen, um unser Gesundheitssystem zu unterstützen. Wir wollen das auch nicht unmittelbar mit finanziellen Überlegungen verknüpfen, sind aber überzeugt, dass die Reaktion auf unsere Vernunft und unsere Solidarität sich nicht in einer Deckung von Betriebskosten, zurückzuzahlenden Darlehen und ALG II erschöpfen darf. Wir fordern Sie auf, die Kriterien zur Beantragung der Soforthilfe an die Bedürfnisse der Kulturschaffenden anzupassen. Zudem muss dringend ein Förderprogramm zur Ausfallerstattung eingerichtet werden. Ferner fordern wir Sie auf, unsere Interessen auch auf Bundesebene zu vertreten und darauf zu drängen, die restriktive Vorgabe zu den Lebenshaltungskosten zu überarbeiten. Wir hoffen, dass unser Aufruf nicht nur auf Ihr Verständnis trifft, sondern auch konkrete Maßnahmen zur Nachbesserung von Soforthilfen für freie Künstler*innen und Kulturschaffende nach sich zieht. Wir appellieren an Ihre Solidarität und Ihr Feingefühl, in dieser Situation angemessen handeln und die freie Kultur in Rheinland-Pfalz bewahren zu können. Lassen Sie uns nicht im Stich! RED


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