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Stadt nimmt Verkehrssünder ins Visier

Neben der Rotlichtüberwachung (wir berichteten) an Ampeln plant die Stadt, weitere verkehrsrechtliche Aufgaben von der Polizei im Stadtgebiet zu übernehmen.
Fahrradfahren in der Fußgängerzone ist nur zwischen 19 und 11 Uhr erlaubt. Ob das eingehalten wird, kontrollieren künftig auch Mitarbeiter des Ordnungsamts – und nicht mehr nur die Polizei. Foto: Presseamt Trier

Fahrradfahren in der Fußgängerzone ist nur zwischen 19 und 11 Uhr erlaubt. Ob das eingehalten wird, kontrollieren künftig auch Mitarbeiter des Ordnungsamts – und nicht mehr nur die Polizei. Foto: Presseamt Trier

Hierzu gehören unter anderem Kontrollen in der Fußgängerzone, ob Fahrradfahrer außerhalb der zugelassenen Zeit zwischen 19 und 11 Uhr unterwegs sind. "Ein sehr häufiges Delikt", wie Ordnungsdezernent Thomas Schmitt betonte. Noch sei die Polizei für die Kontrolle zuständig, die Mitarbeiter des Ordnungsamts, die häufig in der Fußgängerzone unterwegs seien, könnten die Radfahrer lediglich auf ihr Fehlverhalten hinweisen, hätten aber keinerlei Sanktionsmöglichkeiten, berichtete Schmitt. Neben den Radfahrern soll auch der Lieferverkehr in der Fußgängerzone kontrolliert werden. Übernommen werden die Kontrollen vom Kommunalen Vollzugsdienst, der aktuell aus 18 Mitarbeitern besteht. Weitere vier Stellen sollen besetzt werden. Laut Schmitt seien die Kollegen für die neuen Aufgaben besonders geschult. Was den Zeitplan angeht, stellt die Stadt nun einen Antrag beim Innenministerium und bittet um die Übernahme der Aufgaben. Ebenso ist der Stadtrat gefordert, der einen Grundsatzbeschluss dazu fassen muss.

Hintergrund

Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr nutzt die Stadt ein neues Angebot des Landes und will die Erlaubnis für eigene Kontrollen an Ampelkreuzungen beantragen, wenn der Stadtrat Grünes Licht gibt. Mehr dazu lesen Sie hier. RED/PA


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