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Süßer die Gläser nie klingen…

Die Weihnachtszeit ist eine besinnliche Zeit – und eine gesellige Zeit. Viele Menschen lassen das Jahr bei Weihnachtsfeiern und auf Weihnachtsmärkten in geselliger Runde ausklingen. Aber Vorsicht: Die Verkehrspsychologen von DEKRA empfehlen, die Hin- und Rückfahrt schon im Voraus so zu planen, sodass man nicht in Gefahr kommt, sich mit Alkohol ans Steuer zu setzen. Zudem ist in der Adventszeit verstärkt mit Polizeikontrollen zu rechnen.
Foto: DEKRA

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"Mit dem ersten Glühwein verfliegen häufig die guten Vorsätze", warnt Dr. Thomas Wagner, Verkehrspsychologe bei DEKRA. "Wer unter dem euphorisierenden Einfluss von Alkohol steht, unterschätzt die Folgen, die eine Alkoholfahrt haben kann: Bußgeld, Fahrverbot, Punkte, MPU oder ein schwerer Unfall. Deshalb ist es sicherer, bei solchen Anlässen das eigene Fahrzeug stehen zu lassen." Die meisten Fahrer kennen die 0,5-Promille-Grenze. "Ob ihnen aber klar ist, dass ab dieser Blutalkoholkonzentration (BAK) schon beim ersten Verstoß vier Wochen Fahrverbot, 500 Euro Geldbuße und zwei Punkte in Flensburg fällig werden, ist eine andere Frage", sagt Dr. Wagner. "Noch weniger bekannt ist, dass der Führerschein schon ab 0,3 Promille in Gefahr ist, wenn es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einem Unfall kommt."

Mehr Risikobereitschaft

Bereits geringe Alkoholmengen führen zu deutlich mehr Risikobereitschaft, zu schlechterem Reaktionsvermögen und dem so genannten Tunnelblick – das Unfallrisiko steigt erheblich. Wird der Führerschein im Zuge eines Alkohol- oder Drogendelikts entzogen, muss der Fahrer ab 1,6 Promille immer eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erfolgreich abschließen, bevor die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann. Bei Werten ab 1,1 Promille kann die Verwaltungsbehörde eine MPU verlangen, wenn zusätzliche Umstände die Annahme eines künftigen fehlenden Trennungsvermögens zwischen Trinken und Fahren begründen. Dazu gehören unter anderem das Bewältigen einer langen Fahrstrecke, das Fahren unter Restalkoholeinfluss oder eine Trunkenheitsfahrt in den frühen Nachmittagsstunden.

Sicherheitstipps der DEKRA zur Adventszeit

  • Fahrzeug stehen lassen. Wer auf Alkohol nicht verzichten will, sollte den Hin- und Rückweg ohne eigenes Fahrzeug planen und auf Taxi, Bus und Bahn umsteigen.
  • Designated Driver: Ein verantwortungsvoller Fahrer, der komplett auf Alkohol verzichtet, ist eine Garantie für einen sicheren Heimweg.
  • Langanhaltende Wirkung. Der menschliche Körper baut in der Regel nur 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol pro Stunde ab. Wichtig zu wissen: Dieser Vorgang lässt sich nicht beschleunigen, weder durch Kaffee, Energy-Drinks, Schwitzen oder Schlafen noch durch andere "Tricks".
  • Vorsicht, Restalkohol! Wer bis spät in die Nacht feiert, ist am nächsten Morgen womöglich noch nicht fahrtüchtig. Hier ist zu bedenken, dass schon ab 0,3 Promille ein Unfall als Straftat eingestuft werden kann und für Fahranfänger grundsätzlich die 0,0-Promille-Regel gilt.
  • Achtung, Medikamente. Alkohol und Medikamente können gefährliche Wechselwirkungen auslösen. Drogen sind im Straßenverkehr ohnehin tabu.
  • Auch Fahrradfahrer bringen ihren Auto-Führerschein in Gefahr, wenn sie alkoholisiert fahren. Spätestens ab 1,6 Promille BAK begehen sie ebenfalls eine Straftat und müssen sich einer MPU stellen. Endet diese mit einem negativen Ergebnis, müssen sie den Schein abgeben.
RED


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