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Tanja Gräff: Ermittlungsverfahren nicht abgeschlossen

Der Fall Tanja Gräff ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Das hat die Trierer Staatsanwaltschaft heute (22. Januar) in einem Schreiben an die Presse mitgeteilt. Grund hierfür war ein Artikel in der Tagespresse, in dem der Fall Tanja Gräff als abgeschlossen bezeichnet wurde.

"Zutreffend ist, dass die Arbeit der vom Polizeipräsidium Trier eingerichteten Sonderkommission weitgehend abgeschlossen ist", so der leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen. In Kürze werde diese der Staatsanwaltschaft auch einen zusammenfassenden Bericht über die Ermittlungen vorlegen. "Damit sind die Ermittlungen aber keineswegs bereits abgeschlossen. Die Vorlage der Akten stellt lediglich einen Zwischenschritt im laufenden Ermittlungsverfahren dar", erklärt Fritzen. 

Ergebnisse werden geprüft

Die Staatsanwaltschaft werde die von der Sonderkommission zusammengetragenen  Ermittlungsergebnisse analysieren, bewerten und anschließend darüber entscheiden, ob weitere Ermittlungen angeordnet werden oder eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann, heißt es weiter. "Hierzu werden sämtliche Akten durchgearbeitet und geprüft werden müssen. Dies wird angesichts des außergewöhnlichen Umfangs der Akten noch geraume Zeit – voraussichtlich mehrere
Monate – in Anspruch nehmen. Auch soll dem Rechtsanwalt von Frau Gräff Gelegenheit gegeben werden, die bisherigen Ermittlungsergebnisse einzusehen und ihm eine dem Umfang der Sache angemessene Frist zur Stellungnahme gewährt werden", so Fritzen. 

Sonderkommission nicht aufgelöst

Vor diesem Hintergrund habe das Polizeipräsidium Trier die Sonderkommission noch nicht aufgelöst. Diese wird vielmehr weiterhin bereitgehalten und kann ihre Arbeit jederzeit wieder aufnehmen, sollten im Rahmen der Analyse der Ergebnisse weitere Ermittlungen für erforderlich gehalten werden.


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