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Testphase für den Traumberuf

Praktika zur Berufsfindung sind während der Schulzeit Pflicht. Sie helfen bei der beruflichen Orientierung. Doch sie eignen sich auch zum Berufseinstieg nach dem Schulabschluss.
Runter von der Schulbank, rein in die Praxis: Praktika vermitteln wertvolle Erfahrungen. Foto: auremar/Fotolia

Runter von der Schulbank, rein in die Praxis: Praktika vermitteln wertvolle Erfahrungen. Foto: auremar/Fotolia

Mehrwöchige Praktika in Betrieben oder Institutionen gehören zum Lehrplan, jeder Schüler und jede Schülerin muss so erste Alltagseindrücke für das Berufsleben sammeln. Bei diesen Praktika, die lediglich unverbindliche Schnupperkurse für bestimmte Berufsbilder sind, gibt es keinen Anspruch auf ein Entgelt, ebenso wenig wie bei Praktika, die studienbegleitend das theoretische Wissen praktisch ergänzen. Auch eine Sozialversicherungspflicht besteht hier nicht. Hier steht allein die Hilfe für die spätere Auswahl des eigenen Berufswunsches im Vordergrund und nicht die Leistung für den Betrieb, in dem das Praktikum absolviert wird.

Auf das „Kleingedruckte“ achten

Aber es gibt auch Praktika für Volljährige, die nach dem Berufsbildungsgesetz angemessen mit Mindestlohn vergütet und entsprechend sozialversichert werden müssen. Denn wer ein längeres, dem Arbeitsverhältnis vergleichbares Praktikum absolviert, hat Anspruch auf Entgelt und Versicherung. Viele Praktikanten hoffen, während ihres Einsatzes aktuelles Fachwissen anzusammeln oder Kontakte zu knüpfen. Doch diese Aspekte sollen nicht dazu führen, gratis geldwerte Arbeit zu erledigen.

Wer viel fragt, lernt viel

Aus diesen Gründen sollte vor jedem Praktikum eine Beratung oder zumindest eine intensive Internetrecherche stehen. Während des Praktikums gilt: Sinn der Sache sind neue und praxisnahe Erfahrungen in einem Beruf, nicht die möglichst hohe Arbeitsleistung. Darum sollte mit dem Betrieb vereinbart sein, dass genug Freiraum für Fragen bleibt und jemand da ist, der sie beantwortet. Vor allem zahlt sich aus, die Zeit im Unternehmen für Kontakte zu Personalverantwortlichen zu nutzen.


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